fullscreen: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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aber nur bei oberflächlicher Untersuchung als werthvoll, im 
Allgemeinen sind die Artikel, die wir bisher zollfrei expor- 
tiren konnten, gerade solche, deren Importes Rumänien gar 
nicht bedarf, da es dieselben im eigenen Lande selbst weit 
billiger liefern kann 
Für eine weitere Waarengruppe wurde ein Conventional 
gewichtstarif vereinbart; wir finden darin Zucker, Spirituosen, 
Papier, Wollen-, Baumwoll- und Garnwaaren, Glas, Kautschuk- 
und Holzwaaren etc. Wenn auch die damals bewilligten 
Zollsätze einen Fortschritt gegenüber dem schon erwähnten 
türkischen achtprocentigen Werthtarife in sich schlossen, so 
sehen wir doch bei Vergleich einiger wichtigerer Sätze des 
rumänischen Tarifes mit dem im Jahre 1881 abgeschlossenen 
serbischen Handelsverträge, dass wir im Jahre 1875 unsere 
„Popularität” bei den Rumänen mit recht gemüthlicher Frei 
gebigkeit erkaufen wollten. 
Per 100 K. N. beträgt der Zollsatz für 
Zucker (raffinirt) . 
Bier (in Flaschen) 
„ (in Fässern) . 
Spirituosen . . . . 
Luxuspapiere 
Gemeine Wollenwaaren . 
Gemeines Leder . . . . 
Gemeine rohe Holzwaare 
Feine Holzwaare . . . . 
Feinste Holzwaare . . . 
Geschliffenes Glas . . . 
etc. etc. 
in Rumänien in Serbien 
in Francs 
20 
15 
8'/: 
25 
60 
30 
40 
5 
9 
50 
50 
6, resp. 20 
(in Fässern) 
10 
16, resp. 20 
30 
, 2 
3 
8 
12 
Für all dies gewährte Oesterreich - Ungarn seinerseits 
den rumänischen Importen das Recht der Meistbegünstigung. 
Ausserdem sicherten sich beide Staaten die völlige Gleich 
berechtigung der Nationalen des einen Staates auf dem Boden 
des anderen in Allem und Jedem zu.
	        
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