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Rumänien seine eigenen Grenzen nicht Russland gegenüber
schliesst, so lange können und dürfen auch wir die Grenze
Oesterreich-Ungarns von rumänischen Viehtransporten nicht
überschreiten lassen.
Wir sind durch zu grossen Schaden zu dieser Haltung
gezwungen worden. Fast immer trat die Rinderpest bei uns
in den östlichen Grenzländern der Monarchie auf, oder das
Schlachtvieh, das unbehelligt die dortigen Contumazanstalten
verlassen hatte und hierauf in die Contumazabtheilung des
Wiener Centralviehmarktes gebracht worden war, verpflanzte
sie uns auf dem kürzesten und raschesten Wege in das
Herz der Monarchie.
Ein anderes Mittel, die Forderung Rumäniens zu be
friedigen, läge vielleicht in der Reconstitution der auf
gelösten Contumazanstalten. Mit ihrer Wiedererrichtung
wäre ja der Schutz vor der Rinderpestinvasion der Hand
Rumäniens nicht mehr anvertraut und den österreichisch
ungarischen Veterinärorganen, zu denen wir gewiss mehr
Vertrauen haben, übertragen.
Doch haben sich diese Contumazanstalten, wie die
Ergebnisse gerade der letzten Jahre vor Schliessung der
Grenze zeigen, keineswegs bewährt. Ihr unzureichendes
Functioniren war ja gerade der Grund für ihre Schliessung,
nicht etwa irgend eine schutzzÖllnerische Anwandlung agra
rischen Charakters! Der Veterinärbericht Roll’s pro 1883
äussert sich diesbezüglich (Seite 114) folgendermassen :
„Während vor der Einführung der Grenzsperre
gegen Russland und Rumänien (also während des Bestan
des der Contumazanstalten!) durchschnittlich im Jahre
1118 Rinder an der Pest erkrankten und der in Folge
dieser Seuche eingetretene Verlust an Rindern sich durch
schnittlich mit 2703 Stück jährlich bezifferte, stellte sich
während der Jahre 1882 und 1883 (also nach Schliessung
der Grenze!) die Zahl der durchschnittlichen Erkrankung
mit 8 5, jene des jährlichen Verlustes mit 27 Rindern
heraus.”