Object: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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Rumänien seine eigenen Grenzen nicht Russland gegenüber 
schliesst, so lange können und dürfen auch wir die Grenze 
Oesterreich-Ungarns von rumänischen Viehtransporten nicht 
überschreiten lassen. 
Wir sind durch zu grossen Schaden zu dieser Haltung 
gezwungen worden. Fast immer trat die Rinderpest bei uns 
in den östlichen Grenzländern der Monarchie auf, oder das 
Schlachtvieh, das unbehelligt die dortigen Contumazanstalten 
verlassen hatte und hierauf in die Contumazabtheilung des 
Wiener Centralviehmarktes gebracht worden war, verpflanzte 
sie uns auf dem kürzesten und raschesten Wege in das 
Herz der Monarchie. 
Ein anderes Mittel, die Forderung Rumäniens zu be 
friedigen, läge vielleicht in der Reconstitution der auf 
gelösten Contumazanstalten. Mit ihrer Wiedererrichtung 
wäre ja der Schutz vor der Rinderpestinvasion der Hand 
Rumäniens nicht mehr anvertraut und den österreichisch 
ungarischen Veterinärorganen, zu denen wir gewiss mehr 
Vertrauen haben, übertragen. 
Doch haben sich diese Contumazanstalten, wie die 
Ergebnisse gerade der letzten Jahre vor Schliessung der 
Grenze zeigen, keineswegs bewährt. Ihr unzureichendes 
Functioniren war ja gerade der Grund für ihre Schliessung, 
nicht etwa irgend eine schutzzÖllnerische Anwandlung agra 
rischen Charakters! Der Veterinärbericht Roll’s pro 1883 
äussert sich diesbezüglich (Seite 114) folgendermassen : 
„Während vor der Einführung der Grenzsperre 
gegen Russland und Rumänien (also während des Bestan 
des der Contumazanstalten!) durchschnittlich im Jahre 
1118 Rinder an der Pest erkrankten und der in Folge 
dieser Seuche eingetretene Verlust an Rindern sich durch 
schnittlich mit 2703 Stück jährlich bezifferte, stellte sich 
während der Jahre 1882 und 1883 (also nach Schliessung 
der Grenze!) die Zahl der durchschnittlichen Erkrankung 
mit 8 5, jene des jährlichen Verlustes mit 27 Rindern 
heraus.”
	        
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