Full text: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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Eingangszoll seitens Oesterreich-Ungarns belastet werden 
soll. Wir andererseits hören diese Forderung im selben Augen 
blicke, wo die Volksvertretung beider Reichshälften eine 
Gesetzvorlage berathen und genehmigen soll, die ganz nam 
hafte Schutzzölle für unser Getreide, Mehl und die Mahl- 
producte verfügt. Diese Schutzzölle können füglich nur 
dann im Ernste gemeint sein, wenn man sie bei den 
Ländern an wendet, die wirklich Getreide nach 
Oesterreich exportiren. Es wäre absurd, sie gegenüber 
Deutschland oder Grossbritannien, bekanntlich regelmässigen 
Getreide Importländern, anzuwenden. Wenn nun Rumänien 
das Recht der Meistbegünstigung auch für seinen Getreide 
export nach Oesterreich erhält, so würde dies die Zollfrei 
heit bedingen, da wir ja in Handelsverträge mit gewissen, 
z. B. den genannten Ländern, Getreidezölle gar nicht auf 
zunehmen haben werden. Die Absicht, die den beantragten 
Schutzzöllen für Getreide zu Grunde liegt, wäre also that- 
sachhch im selben Augenblicke, wo wir Rumäniens Forde 
rung erfüllen, vereitelt. Diese Schutzzollsätze sollen ja nicht 
blos für den Fall des Zollkrieges mit einem Staate dienen, 
sie sind vielmehr bestimmt, sich dem Organismus der staat 
lichen Schutzmassregeln, die im Interesse unserer harr be 
drängten Landwirtschaft bereits getroffen oder erst geplant 
sind, harmonisch einzufügen. 
Demgemäss wird es nur nöthig sein, diese Schutzzölle 
im Allgemeinen zu motiviren. Ist dies erfolgt, dann wird 
man auch ihre systematische Anwendung und damit auch 
die Abweisung der bezüglichen Forderung Rumäniens ver 
langen können. 
Wir wollen hier nicht auf die überseeische, an Gebiet 
immer mehr zunehmende Concurrenz hindeuten. Darüber 
ist bereits so viel gesagt und geschrieben worden, dass jedes 
Wort überflüssig ist. 
hassen wir vielmehr die Exportziffern unseres öster 
reichisch-ungarischen Getreides ins Auge, so ergeben sich 
genug Belege für die Opportunität der neuen Getreideschutz-
	        
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