Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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Diese  Zollsätze  wurden  aber  durch  das  Gesetz  vom
22.  Mai  1885  sehr  namhaft  erhöht,  und  zwar  wird  von  da  ab

entrichtet:
pro  100  kg  Weizen  und  Roggen  3.—  Mk.
„  100  „  Hafer  und  Gerste  1.50  „

„  100  „  der  anderen  Getreidegattungen  .  1.—  „
„  100  „  Mehl  (überhaupt  Mühlenfabricate)  7.50  „
Die  Abnahme  des  Getreideexportes  nach  Deutschland
in  Folge  der  ersten  und  ganz  besonders  der  zweiten  Zollfixirung
  zeigt  sich  in  der  Differenz  der  Exportziffern  für  die
Siebziger-Jahre  und  die  ihnen  folgenden  letzten  Jahre.  Unser
Cerealien-  und  Mehlexport  nach  Deutschland  betrug:

In  Metercentnern

Durch-  I
schnittlich,
.d.Jahren
1876—79

1878

1880

Abnahme  im
Jahre  1880  gegen
1878

absolut

Metercentner

in  Procenten:


An  Getreide  und
Hülsenfrüchten
überhaupt  .  .
"  u.  z.  Weizen
Roggen
Gerste
Malz  .
Hafer  .
Mais  .
Andere  Getreide
gattungen  .
Hülsenfrüchte
Mehl
Andere  Mahlproducte
  .  .  .  .

9,794.640
3,167.626
1,325.060
2,441.589
622.606
957.522
887.951
57.352
434.937
937.064

10,316.674  4,283.053  0  033621

4,201.616  832.631
872.614  634.418
2,923.854  1,514.728
581.466  334.358
869.981  574.476
420.604  194.723

3,368.985
238.09f>
1.409.126
247.108
285.500
225.881

53.456
403.183
1.254.138

41.627
156.192
226.164

45.448

54.859  46.805

58-5
80-2
27-3
48-2
42-5
33-2
537

11.929  22-3
246.991  «12
1.024.974  81'9
8.054  14  7

Bei  genauerer  Durchsicht  dieser  Ziffernfolge  wird  die
sehr  hohe  procentuelle  Abnahme  des  Getreideexportes
von  58‘5  Procent,  des  Mehlexportes  von  81*9  Procent
auffallen.  Noch  drastischer  aber  zeigt  sich  die  Wirkung
der  Getreidezollerhöhung  des  Jahres  1885.
            
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