Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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—  50  Pfennige,  also  zusammen  1  Mark  mehr  beigetragen  werden,  so  würde  dieser
Mehrbetrag  allem  47  001  400  —  7  948  507  ausmachen,  mithin  die  ganze  Summe
3
der  Selbsthülfe  47  091  400  +  7  948  567  —
55  639  967  Mark
betragen.  In  diesem  Halle  fehlen  an  den  82  843  075  Mark  nur  27  203108  Mark.
Das  Verhältnis;  jener  durch  Selbsthülfe  ausgebrachten  55  039  907  zu  diesen
27  203  108,  welche  beschafft  werden  sollen,  würde  etwa  2:1  sein.  Soll  sich  aber
dieses  Verhältnis  wie  3:1
stellen,  so  müssen  von  dem  Arbeiter  4  Mark  und  von  dem  Arbeitgeber  auch  1  Mark,
zusammen  8  Mark  beigetragen  werden.  In  diesem  Falle  ergeben  sich  folgende  Slnnmen:
1.  durch  Selbsthülfe  63  588  534  Mark
2.  zu  beschaffen  19  254  541  „
zusammen  82  843  075  Mark.

Ko.  Kill.
Mit  dem  56.  Lebensjahre  beginnt  die  Zahlung  der  Renten.  Wenn  von  zwölf
Jahrgängen  der  jüngste  ins  50.  Lebensjahr  tritt,  so  tritt  der  älteste  ins  07.  Jahr.
Um  nun  die  Kopfzahl  der  Renten-Empfänger  aus  diesen  12  Jahrgängen  vom  50.  bis
07.  Lebensjahre  zu  ermitteln  und  alsdann  die  Summe  ihrer  Renten  zu  berechnen,
miissen  lvir  die  Kopfzahl  aus  jedem  einzelnen  Jahrgange  vom  56.  bis  07.  an  der
Hand  der  Sterblichkeitstafel  ermitteln,  und  zwar:
1.  bei  den  männlichen  Arbeitern,
2.  „  „  unverheirateten  weiblichen  Arbeitern,
3.  „  „  Witwen.
ad  1.  Wenn  in  die  Altersbank  37  Jahre  hinter  einander,  also  jedes  Jahr
100  000  im  19.  Lebensjahre  stehende  männliche  Personen  als  Mitglieder  eintreten,
so  beläuft  sich  ihre  Oiesamtzahl  auf  3  074  703.  Von  diesen  stehen  die  jüngsten  Mitglieder ­
  im  19.  und  die  ältesten  im  50.  Lebensjahre.  Die  Zahl  der  letzterwähnten
Mitglieder  beträgt  nach  der  Sterblichkeitstafel  59  391.
Es  treten  aber  von  unseren  13  370  000  Arbeitern  in  Wirklichkeit  o  070  000
männliche  Mitglieder  in  die  Altersbank,  daher  erreichen  von  diesen  nach  dem  vor
59  391  X  0  700  000  _
erwähnten  Sterblichkeitsverhältnis  das  50.  Lebensjahr  3  074  7Ö3  =  129  41a
Mitglieder.
ad  2.  Ebenso  erreichen  nach  derselben  Sterblichkeitstafel  von  3  134  097  weiblichen ­
  Personen  64  550  das  50.  Lebensjahr,  folglich  von  670000  unverheirateten
weiblichen  Mitgliedern  13  801.
ad  1  und  2.  Zusammen  erreichen  also  von  den  männlichen  und  unverheirateten
weiblichen  Mitgliedern  das  50.  Lebensjahr  143  210.
Dieses  Sterblichkeits  -  Verhältnis  bleibt  für  das  56.  Lebensjahr  immer  dasselbe,
ebenso  für  das  57.  58.  u.  s.  w.  bis  07.  Lebensjahr,  jedoch  mit  jedem  zunehmenden
Lebensjahre  steigend.  Um  Raum  zu  ersparen,  wollen  wir  nicht,  wie  ad  1  und  2,  jeden
einzelnen  Jahrgang  vom  57.  bis  07.  vorrechnen,  sondern  geben  hier  die  berechnete
gesammte  Kopfzahl  der  männlichen  und  unverheirateten  weiblichen  Mitglieder  vom  50.
bis  07.  Lebensjahre,  sie  beträgt  1424391.  ,
Erhält  nun  von  diesen  jede  Person  eine  jährliche  Rente  von  108  Mark  so  beläuft
sich  die  Summe  auf  153834228  Mark.
ad  3.  Rach  den  Volkszählungen  von  1807  bis  1870  lK  r  e  t  s  ch  IN  a  NII  S.  55)
waren  die  Frauen  2  Jahre  7  Monate  11  Tage  jünger,  alo  die  Männer.  Um  nun
annähernd  die  Zahl  der  Witwen  zu  ermitteln,  welche  im  56.  bis  07.  Lebensjahre
stehen,  müssen  wir  nach  Mastgabe  der  Sterblichkeitstafel  die  im  :»0.  bis  07.  Lebensjahre
stehenden  weiblichen  Personeil  zusammen  zählen:  ihre  Zahl  beträgt  1260  009,  ferner
miissen  wir  die  um  2  Jahre  älteren,  also  die  im  58.  bis  69.  Lebensjahre  stehenden
Männer  gleichfalls  zusammen  zählen:  ihre  Zahl  beträgt  1  178075.  Ziehen  wir  die
letzte  Zahl  von  der  ersten  ab,  so  erhalten  wir  87  934.
Dies  ist  die  Zahl  der  Witwen,  welche  wir  als  Renten-Empfttnger  zu  den  ad  1
und  2  berechneten  1424  391  hinzuzählen,  macht  1512325«
Jede  Witwe  erhält  eine  Rente  von  72  Mark,  also  beträgt  die  Summe  der
Witwen  Rente  72  X  87  934  —  6  331248  Mark.
            
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