Full text : Schutz dem Arbeiter!

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„Normal-Arbeitstag",  b.  h.  „die  zur  Vollbringung  der  nothwendigen  Gesellschaftsarbeit ­
  nothwendige  Arbeitszeit  des  Individuums,  muß  (natürlich)  mit  der  steigenden ­
  Productivität  der  Arbeit  (durch  verbesserte  Maschinen,  wirthschaftlichern
  Betrieb,  größere  Concentrirung  der  Production  rc.)  beständig  abnehmen," ­
  so  daß  es  recht  wohl  beider  allgemeinen  Arbeitspflicht  und
den  sich  steigernden  Fortschritten  der  Production  begreiflich  ist,  wenn  die
Socialisten  (z.  B.  Bebel  in  seiner  Schrift:  „die  Frau  in  Vergangenheit,  Gegenwart ­
  und  Zukunft")  einen  zwei-  oder  dreistiindigen  „Normal-Arbeitstag"  in
Aussicht  stellen.  Dieselben  vergessen  nur,  erstens,  die  in  gleicher  Weise  wachsende
Volks  Vermehrung  und  die  damit  steigenden  Schwierigkeiten  der  Ernährung,
und,  zweitens,  die  mit  der  Cultur  steigenden  Gesellschaftsbedürfnisse
mit  in  Rechnung  zu  ziehen.
„In  einer  geordneten,  auf  Gerechtigkeit  gegründeten  Gesellschaft",  wie  der
Zukunftsstaat  es  sein  soll,  „wird  die  nothwendige  Gesellschaftsarbeit  und  deren
Ertrag  (natürlich)  gleichmäßig  vertheilt",  und  so  wird  der  Normal-Arbeitstag
der  Maßstab,  wie  der  Arbeitsleistung,  so  auch  des  Arbeitsertrages.  Da
die  Arbeit  gemäß  der  socialistischen  Auffassung  „allein  die  Quelle"  und  der  Maßstab ­
  aller  wirthschaftlichen  Werthe  und  Güter  ist,  so  bildet  der
„Normalarbeitstag"  im  socialistischen  Zuknnftsstaat  überhaupt  die  Einheit,  der
Werthmesser  aller  wirthschnftlichen  Güter  —  das  „Geld"  des  Zukunftsstaates.
Der  Staat  gibt  die  Werthzeichen,  auf  „Normalarbeitstage"  lautend,  aus;  jeder
Biirger  wird  mit  diesen  Werthzeichen  vom  Staate,  dem  einzigen  großen  Arbeitgeber, ­
  „ausgelöhnt",  anderseits  kann  derselbe  jederzeit  gegen  diese  Werthzcichen
in  den  Staatsmagazinen  ein  entsprechendes  Quantum  Arbeitsprodncte  („Waaren")
jeder  Art  eintauschen,  „kaufen".  —  Offenbar  hat  der  „Normal-Arbeitstag"  in
diesem  Sinne  die  socialistische  Gesellschafts-  und  Staats-Ordnung
zur  Voraussetzung.
Rodbertus  steht  auf  dem  Boden  der  bestehenden  Gesellschafts-Ordnung,
will  aber  auch  den  Normal-Arbeitstag  zur  Grundlage  des  Normallohnes  erheben,
und  so  zum  Hebel  der  Lösung  der  Arbeiterfrage  auch  im  Rahmen  der  heutigen
Gesellschafts-  und  Eigenthums-Ordnung  machen.
„Soll  ein  normaler  Arbeitstag,"  so  führt  Rodbertus  aus,  „diese  Aufgabe
erfüllen,  so  müssen  zu  der  Beschränkung  des  Arbeitstages  auf  eine  bestimmte
Anzahl  von  Zeitstunden  (freilich)  noch  einige  andere  Bedingungen  hinzukommen."
Zunächst  darf  der  normale  Arbeitstag  nicht  bloß  nach  Zeit,  sondern
muß  außerdem  noch  nach  Werk  normirt  werden.
„Und  das  würde  so  geschehen  müssen:
„Nachdem  der  normale  Zeitarbeitstag  in  jedem  Gewerk  resp.  zu  6,  8,  10  oder  1%
Zeitstunden  (je  nach  der  Schwere  der  Arbeit  rc.)  festgestellt  worden,  niuß  auch  noch  in  jedem
Gewerk:
das  normale  Arbeitswerk  solchen  Zeitarbcitstages  festgesetzt  werden,  d.  h.  mutz
diejenige  Quantität  Werk  oder  Leistung  normirt  werden,  die  ein  mittlerer  Arbeiter,  bei
mittlerer  Geschicklichkeit  und  mittleren!  Fleiß,  während  eines  solchen  Zeitarbeitstages  iu
seinem  Gewerbe  zu  liefern  im  Stande  ist.  Diese  Quantität  Werk  oder  Leistung  repräsentirte
  in  jedem  Gewerk  das  gleiche  normale  Arbeitswerk  eines  normalen  Zeitarbeitstages ­
  und  constituirte  damit  auch  in  jedem  Gewerk:
            
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