Seit "^ en ""amalen Werkarbeitsta g, mit andern Worten, wäre das, was jeder Artz
,J X emes Gewerks in seinem normalen Zeitarbeitstage liefern mußte, damit er einen
cn Arbeitstag — d. h. einen normalen Werkarbeitstag bezahlt oder benur^"ì
ehielt. Hätte er in dem vollen normalen Zeitarbeitstage seines Gewerks doch
Mal stã hà normale Tageswerk geleistet, so würde er auch nur einen halben noren
Werkarbeitstag gelohnt bekommen; hätte er anderhalb Normalwerk darin geleistet,
urde er auch audcrthalb Tage gelohnt bekommen.
«Allein auch damit noch nicht genug!
è diesen beiden Festsetzungen eines normalen Zeitarbeitstages und eines normalen
Miļii/ ì '^ìstages, die offenbar nur mittels Intervention des Staates erfolgen können,
r noch eine weitere Intervention desselben hinzukommen.
der Autorität des Staates müßte auch noch in jedem
. bcr Lohnsatz für den normalen Werkarbeitstag festgesetzt
Und mischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart werden,
K Ulüßten diese Festsetzungen sich periodisch wiederholen und nach
^höh"öe Steigerung der Productivität der Arbeit ebenfalls
Uoch s'şŗst also, nachdem zum normalen Zeitarbcitstag alle diese andern Festsetzungen
schaff ^ņģugekommen wären, würde ein Normal-Arbeitstag, der seine Aufgabe erfüllte, geşiî"-
— jene Aufgabe der Einführung eines gerechten socialen Lohnsystemes, d. h.
Systems, das
„den bessern Arbeiter auch besser lohnte wie den schlechte
rn, also Recht und Interesse der Arbeiter untereinander ausgliche;"
„die Gesellschaft davor bewahrte, den schlechten Arbeiter
wie den guten lohnen zu müssen, und also auch Recht und Interesse
der Arbeiter mit dem Recht und Interesse der Gesellschaft
Einklang brächte;"
„endlich auch den Arbeitslohn im Allgemeinen stetig mit
er steigenden nationalen Productivität und dem steigenden
Einkommen der beiden Besitzklassen mitsteigcn ließe."
tNal-«Ņo^ôertus baut dann diesen Gedanken weiter aus, indem er auch den „nor-Hà.
èkarbeitstag" (= 10 Werkstunden) zum Werthmaß der Arbeits-"e
und der Löhnung erhoben wissen will:
''bisher war angenommen worden, daß die Löhnung des normalen Werkarbeits-Unb
{ei'' "Ģ auch die Normirung des Lohnsatzes für denselben in Metallgeld geschehe
ben p n r 11 . unser heutiges Werthmaß, sowohl für das normale Tagewerk, wie auch für
lu selbst in Gedanken beibehalten worden.
^alta^î^^^ô^altung des Metallgeldes beim Normal-Arbeitstag —d. h. hier die Beibeit
st 9 e ^ tte§ Werthmaßes, das an sich selbst Schwankungen unterworfen ist, die mit
er Ņeränderung der Productivität der Arbeit hervorgehenden Schwankungen des
^tten h T ei ? 5es ' ""s den das Geld anweist, nicht zusammenfallen — ist aber von Schwierige
Qleitet, die ich hier nicht weiter erörtern will, da dies zu weit führen würde.
^Schwierigkeiten lassen sich jedoch vermeiden, wenn man eben auf der vorhin
Spur des Normalarbeitstages noch weiter vordringt.
àifendst^ /""st Zu allen den Festsetzungen, die ich vorhin erörtert habe, noch die tiefc
Anzukommen: der normale Werkarbeitstag muß zu W e r k z e i t oder Nor-