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Der 1882 in Genf versammelte internationale hygienische Con-
greß hat die gesundheitliche Bedeutung der Sonntagsruhe in folgender,
^stimmig angenommenen Resolution zusammengefaßt:
1. Der menschliche Organismus ist so eingerichtet, daß er von sieben
tüQen je einen zur Erholung von leiblicher und geistiger Arbeit bedarf. Der
wöchentliche Erholungstag ist den Menschen um so nothwendiger, je an
sengender oder je einförmiger die Arbeit und je mehr dieselbe mit gesund
heitsschädlichen Einflüssen verbunden ist. Der Mangel des wöchentlichen Ruhe-
illges schädigt auf mancherlei Weise Gesundheit und Arbeitskraft und führt allmälig zu
"»heilbarem Siechthum, zu früher Erwerbsunfähigkeit und vorzeitigem Tode.
Außerdem wird durch unausgesetzte Arbeit der Trunksucht Vorschub geleistet, die öffent
liche Sicherheit im Verkchrsdienste beeinträchtigt und das Familienleben gestört.
2. Damit der öffentliche Ruhetag seiner hygienischen Bestimmung entspreche, genügt es
"icht, daß der Arbeiter an irgend einem von den sieben Tagen seine Arbeit einstelle, son-
bcm es muß dieser Erholungstag so viel als möglich für Alle gleichzeitig und dadurch
«uch äußerlich ruhiger und stiller sein als alle andern Tage. Dieser Tag muß wirklich
^ Wiederherstellung der verbrauchten Kraft gewidmet und deshalb Körper und Geist
anders beschäftigt werden als während der Arbeitstage, in reinerer Luft, reinerer Klei
dung und Wohnung. Als dem gesundheitlichen Momente entgegenwirkend muß sowohl
'"dolente, stumpfe Ruhe, als besonders auch der Mißbrauch alkoholischer Getränke und jede
Vergeudung der Kräfte bei aufregenden Lustbarkeiten vermieden werden.
8. Der vierte internationale Congres; für Gesundheitspflege, abgehalten in Genf im
September 1882, empfiehlt den Regierungen und Verwaltungen, den Directwncn
^Eisenbahnen. Posten und anderer Verkehrsanstaltcn, den Leitern industrieller
w'd commercieller Unternehmungen und Werkstätten auf's angelegentlichste, so viel alv
'"'Hier möglich allen von ihnen abhängigen Menschen in jeder Woche einen vollen Tag
Ruhe zu gewähren oder zu verschaffen und zur Erfüllung seines gesundheitlichen
Zweckes nach den oben ausgesprochenen Grundsätzen beizutragen.
Der VI. hygienische Congreß in Wien 1888 hat in gleicher Weise
„Sonntagsruhe für alle Arbeiter" als „eine der dringlichsten
Forderungen der Hygiene" erklärt und zugleich hervorgehoben, daß
şie' „nur dann in vollem Maße zu erreichen ist, wenn den Hausfrauen
"ui S a nista g genügend Zeit gewährt wird, den Sonntag von störenden
^"uslichen Arbeiten freizuhalten."
Der Sonntag ist in zweiter Linie der Tag, welcher der Familie
gehört. Sonntagsruhe und Familienleben wird von einer englischen Ar-
^iterstochter in ihrem Zusammenhang in einfachen, aber von Lebens
führung getragenen Worten geschildert:
Wenn wir auch den Sabbat bloß betrachten als einen Tag, an welchem der Arme,
während der sechs Werktage sein trockenes, kaltes, freudeloses Mahl in Hast und allein
"""Zehren muß, ruhig und behaglich in der Gesellschaft geliebter Ange
hörigen dasitzen und sein hübsch zubereitetes, obwohl einfaches Mahl genießen darf,
"Ut den reinlichen, heitern Gesichtern seiner Kleinen um ihn herum und sein Weib,
^ und schmuck wie an ihrem Hochzeitstage an seiner Seite — wenn wir, sage ich, den
^"bbat auch bloß als einen Wohlthatenspendcr dieser Art für die arbeitende Menschheit
""trachten, so muß er wohl jedem erleuchteten und menschenfreundlichen Geiste Achtung ein-