Full text : Schutz dem Arbeiter!

Vili.  Ausführung  der  Ardeiterschutz-Gefetze  (Zadrilr-Inspeclion).


In  allen  Ländern  hat  sich  mit  dem  Ausbau  der  Arbeiterschutz-Gesetzgebung
  auch  die  Nothwendigkeit  besonderer  Aufsichtsb  e  amten
zur  Sicherung  der  Ausführung  derselben  —  wenigstens  als  Controle
und  Ansporn  der  localen  Polizeiorgane  —  ergeben.  Die  Wirksamkeit  un
Bedeutung  der  Institution  der  Fabrikinspectoren  reicht  aber  weit  über
diese  polizeiliche  Thätigkeit  hinaus,  indem  dieselben  sich  überall  ZU
Berathungs-  und  Vertrauens-Organen  sowohl  für  die  Behörden ­
  wie  für  Arbeitgeber  und  Arbeiter  fortgebildet  haben.
England  ist  auch  bezüglich  der  Fabrikinspection  (eingeführt  durch  Gesetz
vom  28.  Aug.  1833  und  1.  Januar  1834,  neu  organisirt  1878)  Vorbild  sur
die  andern  Länder  geworden.  England  zählt  unter  einem  Generalinspector  und
fünf  Superintending-Jnspectoren  50  Inspektoren  und  10  Jnspectionsgehülscu
(Junior-Inspectors);  denselben  unterstanden  1881  51924  Fabriken  und  60  15o
Werkstätten.  Es  kamen  also  2287  Etablissements  auf  einen  Inspector,  von
denen  1419  durchschnittlich  besucht  wurden.  In  der  Schweiz  sind  in  der
Fabrikinspection  (seit  1878)  drei  Inspektoren  mit  zwei  Assistenten  thätig.  Dieselben ­
  haben  3786  Fabriken  mit  159  057  Arbeiter  zu  beaufsichtigen  (s.  Schüler ­
  im  „Archiv  für  sociale  Gesetzgebung"  1889,  S.  544).  In  Frankreich  Ü
erst  seit  1874  die  Institution  eingeführt.  Die  Zahl  der  Bezirksinspectoren  w
durch  Decret  vom  27.  März  1885  von  15  ans  21  erhöht,  in  jedem  Arrondis,ement
  sind  Local-Commissionen  von  fünf  bis  sieben  Mitgliedern,  welche  von  den
Generalräthen  auf  fünf  Jahre  gewählt,  vom  Präsecten  ernannt  werden,  5^
Controle  der  Inspektoren;  die  Oberleitung  hat  eine  Obercommission  von  neun
vom  Präsidenten  der  Republik  ernannten  Mitgliedern  (Schönberg,  Handbuch  U-S.
  638).  Oesterreich  zählt  (seit  1883  eingeführt)  15  Inspektoren  unter  einem
Centralinspector.  In  Italien  (seit  1886),  Dänemark  (2  Beamte),
Schweden  (3),  Holland  (3),  Belgien  (3)  und  Rußland  (1  Oberinspector'
mit  9  Bezirksinspectoren)  ist  erst  in  neuerer  Zeit  eine  besondere  Fabrikinspection
durch  Gesetz  vorgesehen.  ,
In  Deutschland  ist  seit  1878  die  Einsetzung  besonderer  Aust
sichtsbeamten  obligatorisch,  während  thatsächlich  früher  schon  (z.  B.
Preußen)  solche  thätig  waren.  Deutschland  zählte  1888  48  Fabrl  '
Aufsichtsbeamten  mit  29  Hülfsbeamten;  davon  kamen  auf  Preuße"
18  Jnspectoreu  („Gewerberäthe")  mit  neun  Hülfsbeamten,  auf  Bai  er"
vier  Jnspectoreu,  auf  Sachsen  (wo  denselben  auch  die  Dampfkessel-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.