Full text : Schutz dem Arbeiter!

Wenn  das  sogenannte  „eherne  Lohngesetz"  so  vielen  Widerspruch
erfahren  hat,  so  lag  das  vielfach  in  Mißverständnissen.  Zunächst
ist  wohl  zu  berücksichtigen,  daß  das  „Gesetz"  von  dem  „durchschnittlichen" ­
  Arbeitslohn  und  von  der  „durchschnittlichen"  Lebensnothdurft
  spricht.  Wenn  also  einzelne  Arbeiter-Kategorien,  welche  eine
längere  Vorbildung  durchgemacht  haben  oder  sich  durch  Tüchtigkeit  auszeichnen, ­
  mehr  verdienen,  so  wird  dadurch  das  „Gesetz"  nicht  umgestoßen.
Ebenso  dürfen  bei  der  Berechnung  nicht  einzelne  Lebensjahre  herausgegriffen ­
  werden,  sondern  das  ganze  Leben  muß  der  Berechuuug  als  Grundlage ­
  dienen.  Der  Arbeiter  muß  also  gemäß  diesem  Gesetz  in  den  arbeitskräftigen ­
  Jahren  so  viel  verdienen,  daß  das  ganze  Ernährungs-  und
Erziehungs-Capital  seiner  Jugendzeit  amortisirt  wird,  und  auch
die  Ausgaben  für  die  Tage  der  Krankheit,  der  Arbeitslosigkeit  und
des  Alters  gedeckt  werden.  Mit  andern  Worten:  nicht  die  Lebensbedürfnisse ­
  des  ledigen  Arbeiters,  sondern  des  Arbeiters,  der  Frau  und
Kinder  zu  ernähren  oder  für  betagte  Eltern  zu  sorgen  hat,  sind
Maßstab  des  nach  obigem  Gesetz  „normalen"  Lohnes.  Wenn  also  die
heutige  Industrie  z.  B.  erklären  sollte:  sie  könne  die  Prämie  für  Altersund ­
  Jnvaliden-Versorgung,  für  Wittwen-  und  Waisen-Versicherung,  für
Versicherung  gegen  unverschuldete  Arbeitslosigkeit  nicht  tragen,  so  würde
sie  damit  zugeben,  daß  heute  die  durchschnittliche  Lebensnothdurft  durch
den  Arbeitslohn  nicht  gedeckt  wird.  In  der  That  muß  heute  die
Armenpflege  vielfach  den  Lohn  bis  zur  Höhe  der  Lebensnothdurft  ergänzen, ­
  und  die  obligatorische  Arbeiter-Versicherung  bezweckt
eben  nichts  anderes,  als  durch  gesetzliche  Fürsorge  dem  Arbeiter  auch  für
die  Tage  der  Krankheit,  der  Invalidität,  des  Alters,  der  unverschuldeten ­
  Arbeitslosigkeit,  und  falls  er  vorzeitig  durch  den  Tod  abgerufen ­
  wird,  der  Wittwe  und  den  Waisen  die  durchschnittliche  Lebensnothdurft ­
  zu  sichern  und  den  entsprechenden  Versicherungs-Beitrag
zu  einem  festen  Bestandtheil  des  Arbeitslohnes  zu  machen.  Die  gesetzliche ­
  Arbeiter-Versicherung  will  also  im  Grunde  nichts  anderes,  als  das
„eherne  Lohngesetz"  zur  Wahrheit  machen.
Das  „eherne  Lohngesetz"  ist  nicht  so  hart,  wie  es  scheint;  Lassalle
hat  es  nur  agitatorisch  ausgebeutet.  Seine  Gegner  hörten  nur  das
harte  Wort:  „Lebensnothdurft"  und  waren  dem  begabten  Agitator  nicht

gekehrt  wirken  viele  Maßnahmen  zum  Schutz  der  Arbeiter  —  vor  allein  die  Arbeiterschutz-Gesetzgebung
  —  der  Ueberproduction  entgegen,  kommen  so  auch  der  Industrie  zu  gute.
Insofern  die  nationale  Arbeitskraft  der  Hauptfactor  der  nationalen  Production  bildet,
dienen  alle  Maßnahmen  zum  Schutz  der  nationalen  Arbeitskraft,  d.  h.  der  Arbeiter  auch
der  Hebung  der  nationalen  Production.  Ueberall  stoßen  wir  auf  organische  Zusammenhange ­
  und  inl  Grunde  sind  stets  die  Interessen  solidarisch.
            
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