174
Erstes Buch. Die Begründer.
bewußt gewesen ist, welchen Schlag er gegen die Einrichtung des
Eigentums führte. Dieser Gleichmut, der uns heute überrascht, läßt
sich durch die Tatsache erklären, daß seine Theorie die Grund
besitzer jeder Verantwortlichkeit enthob. Da die Rente nämlich im
Gegensatz zu Profit und Lohn in den Produktionskostenpreis nicht
eingeht; da sie in nichts auf die Höhe des Getreidepreises einwirkt,
sondern im Gegenteil von ihm bestimmt wird 1 ), so erscheint der
Großgrundbesitzer als der Unschuldigste der drei Beteiligten: er
spielt eine rein passive Rolle; er erzeugt nicht seine Rente, er er-
/1 leidet sie,, wenn man so sagen darf.
Sehr schön K'V'Nun mag die Tatsache, daß der Eigentümer an der
Bildung der Bodenrente unschuldig ist, wohl genügen, um ihn persön
lich von der Verantwortung für die bedauerlichen Folgen der Rente
zu entbinden, aber augenscheinlich genügt sie auch, um dem Rechts
titel des Eigentümers jeden Rechtsgrund zu entziehen, wenigstens
wenn man daran festhält, daß es nur e i n e n Rechtsgrund für alles
Eigentum geben kann: die Arbeit. Gerade diese Seite der Frage
war dem Nationalökonomen James^Mill, einem Zeitgenossen Ricaedo’s,
aufgefallen; er schlug vor, die Rente zu konfiszieren (oder wie man
heute sagen würde, sie durch Steuern zu sozialisieren) 2 ). Dadurch
war er der Vorläufer der Lehren von der Nationalisierung des Bodens,
der Vorläufer eines Colins, Gossen, Heney George und Walbas.
3. Weiterhin hat die Rententheorie lebhafte Kritiken hervor
gerufen, weil sie die Zukunft des Menschengeschlechts in recht trüben
Farben erscheinen ließ und eine traurige Bestätigung der Gesetze
Malthus’ zu enthalten schien. Sie zeigt uns nämlich, wie jede Ge
sellschaft im Maßstabe ihres Wachstums und Fortschrittes dazu ge-
r j „Die Bodenrente bildet keinen Bestandteil nnd kann keinen Bestandteil des
Getreidepreises bilden“ (S. 61). Und er fügt an: „Das vollkommene Verständnis dieses
Grundsatzes scheint mir in der Nationalökonomie von der größten Wichtigkeit.“
Adam Smith hatte schon gesagt: „Die hohe Bodenrente wird vom Preis verursacht“,
nur scheint er diesem Satz keine besondere Bedeutung beigemessen zu haben.
2 ) Ricardo ist sehr damit einverstanden, daß die Bodenrente von einer Steuer,
getroffen werde; der Grund, weshalb er es zugibt, — daß nämlich eine solche Steuer
ganz vom Grundbesitz getragen werden müsse, der sie auf keine Verbraucherklasse
abwälzen kann —, scheint darauf hinzudeuten, daß nach seinem Dafürhalten das Ein
kommen des Großgrundbesitzers weniger unverletzlich als das der anderen Gesellschafts
klassen ist. Jedoch läßt er diese Steuer nur in einem beschränkten Maße zu: „denn“, sagt
er, „es würde ungerecht sein, nur das Einkommen einer besonderen Gesellschaftsklasse
zu besteuern. Oft gehört die Bodenrente Leuten, die nach Jahren harter Arbeit ihren
angesammelten Profit zum Ankauf eines Landgutes verwendet haben“ (S. 174). Die
ursprüngliche Ungerechtigkeit, wenn sie wirklich besteht, wäre also durch den Ver
kauf gegen bar aus der Welt geschafft. Dieser Grund mag eine Entschädigung für
die Enteignung rechtfertigen, kann aber nie de plano zur Verwerfung der Enteig
nung genügen.