Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

vollen  I.  Februar  1892  entgegensah,  wenn  sie  von  ihnen  eine  theilweise  Entschädigung ­
  für  seine  Verluste  beanspruchen  au  tonnen  glaubte,  welche  eine  verhängnißvollc
  Verirrung  in  der  Zollpolitik  des  letzten  Jahrzehnts  ihr  geschlagen,
wenn  sie  die  Verträge  als  vorbeugend  ansah  gegen  den  in  einem  Tbeil  des
Kammerbezirks  bereits  drohenden  Nothstand,  so  mußte  die  Enttäuschung  eine  arge
'ein,  als  jene  Verträge  uns  nichts,  so  gut  wie  nichts  brachten.
„Nur  der  österreichische  Handelsvertrag  brachte  eine  Ermäßigung,  die  aber  so
geringfügig  ist,  daß  durch  sie  irgend  welcher  Einfluß  zu  Gunsten  des  Geschäfts
nach  Oesterreich  unmöglich  erwartet  werden  kann;  Italiens  übertriebene  hohe  Zoll,
'ätze  blieben  ganz  unverändert,  während  die  Handelsverträge  mit  der  Schweiz  und
namentlich  der  früher  veröffentlichte  Vertrag  mit  der  Türkei  geradezu  einen  Rück,
'chritt  bezeichnen.  Erfreulicher  Weise  hat  Belgien  wenigstens  feine  früheren,
mäßigen  Sätze  beibehalten.
„Wir  wollen  nicht  mißverstanden  sein.  Wir  betrachten,  wie  unser  Kaiser,
den  mitteleuropäischen  Vertragsbund  als  eine  rettende  That,  als  ein  großes  Ereigniß, ­
  als  einen  entschiedenen  Fortschritt,  zur  Festigung  des  zollpoliti'chen  Zusammenschlusses ­
  der  Staaten  dienend  und  das  anbahnend  und  vorbereitend,  was  durch  ihn
selbst  noch  nicht  erreicht  worden  ist.  Die  Decemberabstimmung  im  deutschen
Reichstag,  in  welchem  eine  überwiegend  schutzzöllnerische  Volksvertretung  sich  für
die  Tarifverträge  entschied,  läßt  auch  hoffen,  daß  die  protcctionistische  Acra  den
Höhepunkt  ihrer  Blüthe  hinter  sich  hat  Noch  sind  wir  fern  von  dem  Zustand,
den  wir  für  den  richtigen  halten:  Die  Abschaffung  aller  hoben  Schutzzölle  in  den
inländischen,  ebenso  wie  in  den  ausländischen  Tarifen,  aber  wir  werden  nicht
nachlassen,  an  unserem  Theile  unentwegt  auf  dieses  Ziel  hinzuwirken.
„Jenen  aber,  die  sich  gemüßigt  fühlen,  die  Nichtberücksichtigung  der  Spiel  -
waarenindustric  bei  den  Handelsverträgen  der  Handels-  und  Gewerbekammer  zur
Last  zu  legen,  welche  die  geeigneten  Schritte  an  den  maßgebenden  Stellen  zu
thun  unterlassen  babe,  empfehlen  wir  eine  aufmerksame,  gründliche  Lectüre  der
Seiten  I  I  bis  13  dieses  Berichtes.  Im  Uebrigen  werden  wir  gern  mit  ihnen
Belehrung  darüber  annehmen,  wie  wir  in  Zukunft  in  wirksamerer,  zweckentsprechender
Weise  vorzugeben  vermögen."
Handelskammer  zu  Ģera.
„Der  Schluß  des  Jahres  brachte  uns  den  Abschluß  der  Handelsverträge  mit
Oesterreich  Ungarn,  der  Schweiz,  Italien  und  Belgien.  Die  Verhandlungen  waren
von  den  Regierungen  seit  einem  Jahre  in  Wien  und  München  geführt  worden,
ohne  daß  überden  Inhalt  Thatsächliches  bekannt  wurde  und  die  Industrie  Gelegenheit
gehabt  hätte,  ihre  Ansichten  und  Wünsche  zur  Geltung  zu  bringen.  Bei  der  außerordentlich ­
  raschen  Erledigung  der  Annahme  im  Reichstag  war  eine  eingehende  Erörterung ­
  der  einzelnen  Positionen  nicht  möglich.  Tie  Regierung  machte  politische
Rücksichtnahme  für  die  rasche,  unveränderte  Annahme  geltend,  und  so  wurden  die
Verträge  auf  12  Jahre  fast  unverändert  angenommen.  Es  bat  sich  seitdem  wohl
auch  in  vielen  von  denjenigen  Kreisen,  die  in  sanguinischen  Hoffnungen  den  Abschluß ­
  der  Handelsverträge  als  für  Deutschland  sehr  vortbeilhaft  begrüßten,  die
Ueberzeugung  Bahn  gebrochen,  daß  es  nicht  ohne  erhebliche  Konzessionen  von
deutscher  Seite  dabei  abgegangen  ist  und  daß  die  Nachbarstaaten  es  wohl  verstanden ­
  habe»,  sich  Vortheile  zu  erwirken.  In  Folge  der  Meistbegünstigungsklauscl
kommen  die  von  Deutschland  gemachten  Konzessionen  auch  den  Vereinigten  Staaten
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.