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ports VL'it demselben keinen Nutzen ziehen können. Hoffentlich gelingt es einen Tb eil
dieser Sorgen durch zweckmäßige Ausführnngobestimmnngen über die Zollbebandlung
des Weinö zu beseitigen.
„Unsere im vorigen Berichte vertretene Auffassung, das; die Aushebung des
Einfuhrverbots für amerikanische Schweine und Schweinefleisch ein geeignetes
Mittel sei, um die drohendsten Gefahren der Mac Kinley-Gesetzgebnng abzuschwächen,
hat durch den Verlaus der Dinge ihre Bestätigung erfahren Ans dem letzthin
veröffentlichten Schriftwechsel zwischen der deutschen und amerikanischen Negierung
geht hervor, das; der Präsident der Vereinigten Staaten wegen der Freigebung
der amerikanischen Einfuhr von der Anwendung der ihm gesetzlich zustehenden
weitgehenden diskretionären Machtbesugnisse gegen Deutschland absehen wird, so
daß die Fortdauer unserer freien Einfuhr von Zucker und Melasse in Amerika
gesichert ist. Trotzdem bleiben sehr ernste Besorgnisse wegen der ertrem schntz-
zöllnerischen Richtung der nordamerikanischen Gesetzgebung bestehen. Schon sind
unserer Industrie einzelne wichtige Productionszweige entrissen, und es ist nickn
ausgeschlossen, daß ihr noch weitere Verluste bevorstehen. Indessen bat cs den
Anschein, das; sie trotz mancher nahezu prohibitiv wirkender Eingangszölle mit
Hülfe ihrer längeren Erfahrung und günstigerer Productionsbedingungen sich aus
manchen Gebieten in Amerika einstweilen noch behaupteten, und ob die Vereinigten
Staaten selbst Vortheil von ihren Bemühungen, die europäische Einfuhr zu er
schweren, habe» werden, dürfte recht zweifelhaft sein. Diese Bemühungen erstrecken
sich nicht nur ans das Gebiet der Vereinigten Staaten selbst, sondern umfassen
ganz Amerika, und ein weiterer Erfolg derselben sind die von der amerikanischen
Union mit Brasilien und Spanisch-Westindien abgeschlossene» Gcgenseitigteits-
verträge in denen gewissen Erzeugnissen der nordamerikanischen Bodenbewirthschaf-
tung und Industrie zollfreie Einfuhr oder Einfuhr zu um '2SpEt. ermäßigten
Zollsätzen nach Brasilien und Westindien gegen die Festlegung der zollfreien Ein
fuhr gewisser brasilianischer und westindischer Bodenerzeugnisse nach den Vereinigten
Staaten gewährt wird. Auf diesem Wege soll die Zusammcnschließung der
amerikanischen Staaten zu einem wirthschaftlichen Ganzen und ihre Unabhängigkeit
von der Industrie und dem Gewerbe Europas erreicht werden.
„Angesichts der bedrohlichen Lage, in welcher die durch den Abschluß dieser
Verträge in großen und wichtigen Absatzgebieten gefährdete deutsche Industrie und
mit ihr der deutsche Handel und die deutsche Schifffahrt gericthen, erschien es der
Handelskammer als angezeigt, darauf hinzuweisen, wie wünschenswertb der Ab
schluß von Meistbegünstigungsverträgen mit Brasilien und den spanischen Eolouien
sei. Wir tonnten auf Grund zuverlässiger Mittheilungen aus Brasilien feststellen,
daß dort die Neigung, beispielsweise den großen Bedarf an Banmwoll- und Eisen-
waaren aus Nordamerika, statt wie bisher aus Deutschland zu beziehen, bereits
stark entwickelt sei, und das; auch die dort ansäßigen Deutschen den größten Werth
auf den schleunigen Abschluß eines Meistbegünstigungsvertrages legen, damit nicht
Brasilien als Absatzgebiet für Deutschland unwiederbringlich verloren gehe. Auch
regten wir, gestützt ans die Anschauungen in Brasilien lebender Europäer, ein
gemeinschaftliches Vorgehen der durch den Abschluß der Gegenseitigkeitsverträge
in gleichen Interessen verletzten Nationen Deutschland, England, Frankreich und
Italien an. Hoffentlich gelingt es, im Wege der Verständigung die drohende»
totfahren zu beseitigen."