Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

IN 
geringer Trost sein, wenn sie sich überzeugen, das; die Interessenten dec- benachbarten 
Rußland, mit dein naturgemäß ein erleichterter Güteraustausch allseitig nur Por 
theile bieten kann, nicht weniger unter dein Drucke dec- erschwerten Verkehrs 
leiden. Gleichwobl müssen wir nach wie vor die Hobe Bedeutung der Bertrage 
Politik voll und ganz anerkennen, welche äußerst vortbeilbast auch in dein Gesetze 
vom 30. Januar 1*92 über die Anwendung der vertragemäßigen Zollsätze auf tae 
in den verschiedenen Lagern und Niederlagen befindliche Getreide, Holz und Wein, 
sowie betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollbefreiungen und Zoll 
ermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten zum Ausdruck kam 
und in den betheiligtcn Handelskreisen mit großer Befriedigung anerkannt wurde.... 
In vollem Umfange jedoch dürften alle die weitgehenden und dennoch ivobl 
begründeten Erwartungen fick' erst daun erfüllen, wenn cs gelingt, einen erleichterten 
Güteraustausch möglichst durch einen Handelsvertrag auch mit Rußland berbei 
zuführen. Bei nüchterner Erwägung der Sachlage müßte letzterer den eigenen 
Schaden wahrgenommen baden, den es selbst sich durch seine probibitivc Zollpolitik 
und Berkehrserschwernissc zufügt, und worunter besonders unsere östlichen Nachbar- 
gebiete in steigendem Maaße zu leiden haben. Der sich erweiternde zollpolitische 
Zusammenschluß der mitteleuropäischen Staaten wird, das glauben wir, nicht ohne 
Rückwirkung auf Rußland bleiben und dasselbe zum Abschluß eines den beider 
seitigen Wirtschaftsinteressen gleich v orche il basten Handelsvertrages geneigt machen. 
In dieser Hoffnung haben wir freudig auch die Handelsverträge mit Oesterreich- 
Ungarn und anderen Staaten begrüßt, trotzdem die Differentialzölle, wie dies in 
unserem letzten Berichte dargethan ist, einzelne und nicht unbedeutende Gewerbs 
zweige unseres Bezirks nachtbeilig beeinflussen. Boraussichtlich wird diese Sck'ädigung 
nur eine vorübergehende sein, »nd die fortschreitende Bertragspolitik Deutschlands 
endlich auch seinen östlichen Grenzgebieten die erhofften Segnungen bringen." 
Handelskammer zu Posen. 
„Angesichts der einen Tbeil des Berichtsjahres ausfüllenden Berhaubluug«» 
des Reichstages über die Handelsverträge und des Abschlusses dieser Berträge selbst 
hatten wir Veranlassung, uns mit der Frage der Zollbehandlung des Getreides 
nach dem Inkrafttreten der Berträge zu beschäftigen In der Erwägung, daß die 
Feststellung des Ursprungs für solches Getreide, welches am Tage des In krack 
tretens der Handelsverträge in deutschen Zollausschüssen, Freihäfen, Freibezirken 
oder zollfreien Lägern vorbanden oder von deutschen Händlern im Auslande fest 
gekauft, aber noch auf dem Wege nach Deutschland ist. schwer oder unmöglich 
sein, mit der differentiellen Zollbehandlung solchen Getreides also eine empfindliche 
Schädigung des betbeiligte» Getreidehandels verbunden sein würde, haben wir 
keinen Anstand genommen, im Anschlüsse an die Petition der drei Hanseatischen 
Handelskammern vom 12. December 1891 den hoben Reichstag zu bitten, derselbe 
wolle dahin wirken, 
„daß das am Tage der Genehmigung der Handelsverträge in deutschen 
Zollausschüssen, Freihäfen, Freibezirken oder zollfreien Lägern befindliche 
oder nachweislich vor diesem Tage von deutscheu Händlern im Auslande 
gekaufte Getreide nach dem 1. Februar 1892 auch ohne Rack,weis des 
Ursprungs aus einem Bertragsstaate zu den ermäßigten Sätzen der Ber- 
tragütarife in den freien Verkehr des deutschst; Zollgebietes eingeführt 
werden könne."
	        
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