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geringer Trost sein, wenn sie sich überzeugen, das; die Interessenten dec- benachbarten
Rußland, mit dein naturgemäß ein erleichterter Güteraustausch allseitig nur Por
theile bieten kann, nicht weniger unter dein Drucke dec- erschwerten Verkehrs
leiden. Gleichwobl müssen wir nach wie vor die Hobe Bedeutung der Bertrage
Politik voll und ganz anerkennen, welche äußerst vortbeilbast auch in dein Gesetze
vom 30. Januar 1*92 über die Anwendung der vertragemäßigen Zollsätze auf tae
in den verschiedenen Lagern und Niederlagen befindliche Getreide, Holz und Wein,
sowie betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollbefreiungen und Zoll
ermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten zum Ausdruck kam
und in den betheiligtcn Handelskreisen mit großer Befriedigung anerkannt wurde....
In vollem Umfange jedoch dürften alle die weitgehenden und dennoch ivobl
begründeten Erwartungen fick' erst daun erfüllen, wenn cs gelingt, einen erleichterten
Güteraustausch möglichst durch einen Handelsvertrag auch mit Rußland berbei
zuführen. Bei nüchterner Erwägung der Sachlage müßte letzterer den eigenen
Schaden wahrgenommen baden, den es selbst sich durch seine probibitivc Zollpolitik
und Berkehrserschwernissc zufügt, und worunter besonders unsere östlichen Nachbar-
gebiete in steigendem Maaße zu leiden haben. Der sich erweiternde zollpolitische
Zusammenschluß der mitteleuropäischen Staaten wird, das glauben wir, nicht ohne
Rückwirkung auf Rußland bleiben und dasselbe zum Abschluß eines den beider
seitigen Wirtschaftsinteressen gleich v orche il basten Handelsvertrages geneigt machen.
In dieser Hoffnung haben wir freudig auch die Handelsverträge mit Oesterreich-
Ungarn und anderen Staaten begrüßt, trotzdem die Differentialzölle, wie dies in
unserem letzten Berichte dargethan ist, einzelne und nicht unbedeutende Gewerbs
zweige unseres Bezirks nachtbeilig beeinflussen. Boraussichtlich wird diese Sck'ädigung
nur eine vorübergehende sein, »nd die fortschreitende Bertragspolitik Deutschlands
endlich auch seinen östlichen Grenzgebieten die erhofften Segnungen bringen."
Handelskammer zu Posen.
„Angesichts der einen Tbeil des Berichtsjahres ausfüllenden Berhaubluug«»
des Reichstages über die Handelsverträge und des Abschlusses dieser Berträge selbst
hatten wir Veranlassung, uns mit der Frage der Zollbehandlung des Getreides
nach dem Inkrafttreten der Berträge zu beschäftigen In der Erwägung, daß die
Feststellung des Ursprungs für solches Getreide, welches am Tage des In krack
tretens der Handelsverträge in deutschen Zollausschüssen, Freihäfen, Freibezirken
oder zollfreien Lägern vorbanden oder von deutschen Händlern im Auslande fest
gekauft, aber noch auf dem Wege nach Deutschland ist. schwer oder unmöglich
sein, mit der differentiellen Zollbehandlung solchen Getreides also eine empfindliche
Schädigung des betbeiligte» Getreidehandels verbunden sein würde, haben wir
keinen Anstand genommen, im Anschlüsse an die Petition der drei Hanseatischen
Handelskammern vom 12. December 1891 den hoben Reichstag zu bitten, derselbe
wolle dahin wirken,
„daß das am Tage der Genehmigung der Handelsverträge in deutschen
Zollausschüssen, Freihäfen, Freibezirken oder zollfreien Lägern befindliche
oder nachweislich vor diesem Tage von deutscheu Händlern im Auslande
gekaufte Getreide nach dem 1. Februar 1892 auch ohne Rack,weis des
Ursprungs aus einem Bertragsstaate zu den ermäßigten Sätzen der Ber-
tragütarife in den freien Verkehr des deutschst; Zollgebietes eingeführt
werden könne."