Full text : Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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durch  Unthätigkeit  vermindert  werden.  Das  ist  das  charakteristische
Merkmal  der  persönlichen  Kapitalien  und  unterscheidet  sie  von  den
außerpersönlichen  Kapitalien,  welche  durch  die  Deckung  des  Bedarfes
vermindert  werden.

Körperlichkeit  ;  Geschicklichkeit  =  Ruhe
Intellekt  :  Kenntnisse  =  n
Temperament  :  Sittlichkeit  =  n

Thätigkeit
n
n

Ehe  wir  zu  weiteren  Combinationen  im  Gebiete  der  nPolitischen
  Ökonomie«  aus  der  Trinitas  der  Elemente  der  Natur  und
der  im  Menschen  eingeschlossenen  Prinzipe  schreiten,  wollen  wir
deren  Wahrheit  an  Menschheitserscheinungen  erweisen,  welche  dem
großen  Kreise  der  Sozialwissenschaften  angehören.
Es  ist  klar,  dass  eine  Teilung  der  Arbeit,  das  ist  der
reinen  Arbeit,  erst  dann  möglich  wird,  wenn  mindestens  drei
Menschen  sich  in  die  drei  Richtungen  aller  Arbeit  zu  teilen  in  der
Lage  sind,  und  dann  entstehen:

1.  Aus  der  Körperlichkeit  X  Nãhrthâtigkeit  =  Nährstand,
Lehrstand,
Wehrstand,
Eigentum,
Religion,
Rechtsordnung,

2.
3.  n  n  V
4.  n  dem  Intellekt
Ò.  n  V  n
'6.  n  fl  fl

X  Lehrthätigkeit
X  Wehrthätigkeit
X  Nãhrthâtigkeit
X  Lehrthätigkeit
X  Wehrthätigkeit

oder  die  auf  die  Wehrthätigkeit  gerichtete  That  des  Intellekts,  eine
moralische  Schranke  aufzurichten,  welche  die  beiden  Schwächeren
gegen  den  dritten  Stärkeren  schützt'),  oder  das  objektive  Recht,

7.  aus  dem  Temperament  X  Nãhrthâtigkeit  =  Ehe,
8.  fl  fl  fl  X  Lehrthätigkeit  =  Kunst,
9.  fl  fl  fl  X  Wehrthätigkeit  =  Wissenschaft.

Bisher  haben  wir  den  Menschen  in  seiner  Isoliertheit  betrachtet. ­
  Fassen  wir  ihn  als  Gattung  ins  Auge:

Der  Mensch,  als  Subjekt  A  X  mit  der  Natur  =  Population
fl  fl  Ä  X  M  .4  (a-j-h-j-c)  =  Recht
fl  ”  ((t  h  -p  c)  X  ^  A  A  -j-  .4  (ö  -p  6  c)  etc.
=  Staat;
•)  Vergl,  Menger:  Untersuchungen  über  die  Methode  der  Sozial  Wissenschaften ­
  (Leipzig  1883).  S.  271  u.  If.
*)  Ein  Verhältnis,  das  erste  Vertrags-  oder  Machtverhältnis,  das  erste
subjektive  Recht.  Vergl.  «Rechtsordnung“.  ^
            
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