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betrachtet werden muß, dürfte der vollgültige Beweis enthalten
fein, daß der Fortschritt der Zuckerindustrie, soweit er durch die
Einführung des DiffusionsverfahrenS und die qualitative Ver
besserung der Zuckerrübe hervorgerufen ist, kein größerer sein
kann, als er sich in der Differenz zwischen dem bei der Steuer
erhebung grnndleglich gemachten Rübenverbrauch zu 1 Etr. Zucker
von 12,50 Etr. Rüben imb dem in der vorigen Periode durch
schnittlich ermittelten von 11,71 Etr. ausspricht, daß dieser
Letztere also ohne Gefahr der Unterschätzung für die Gegenwart,
wie für die Zukunft als maßgebend betrachtet werden darf.
Die Regelung der Zuckerbesteàcrung ergicbt sich aber aus
dem hier Dargelegten sehr leicht. Durch einen Ausschlag auf
die Rübensteuer voll 37a Pf. pro Etr. für die in dieser Periode
verarbeiteten 522 342 051 Etr. Rüben würde sich ein Betrag
von 18 282 003 Mk.
ergeben, der dell vorhin berechneten Verlust
der Staatskasse durch die Diffusionen
von 17 010 817 Mk. ausreichend decken
würde, und eine Besteilerung der zur
Entzuckerullg gelangenden Melaste mit
1,80 Mk. pro Etr. würde bei dem für
diese angenominenen Betrage von
7 835 144 Etr. für den Antheil dieses
Verfahrens all dem cntftanbcncn Manco,
das sich alls 13 000 858 Mk. heraus
stellte, durch die dadurch aufkommende
Summe von 14 103 259 Mk.
reichlichen Ausgleich geschaffen haben. Es
lvürde also, da das eingetretene Manco
sich berechnete alls 31 910 675 Mk., in
der dllrch solche Regelung der Zucker-
besteuerung sich ergebenden Summe von 32 385 262 Mk.
für die Staatskaste noch ein Ueberschuß von
über 400 000 Mk.
hervorgehen.
Man darf hierbei, um sich nicht ill Betreff der Wirkung