Full text : Untersuchungen über die Theorie des Preises

XXV

scliaftlielie  CítMneiimiitztMi  sein  Maximum  erreiclit,  wenn
<ler  Taiiseli  zu  dem  Gleieli^ewielitsj)reise  erfolj*t,  der
<lureli  den  Selmitt  der  Angebots-  und  Xaelifraj^ekiirve
l^estimmt  wird.  Xaelidem  er  dann  noeli  naebgewiesen
luit,  dass  jedes  Monojad  den  Gemeinnützen  selimälert,
  ^elan^t  er  zu  dem  Uberraselienden  Ergebnisse,
dass  dureli  den  sogenannten  „wiederliolten  I  auseb^
<ler  Gemeinnützen  noeb  Uber  sein  Maximum  liinaus
^estei^ert  werden  könne.  I  >ies  le^t  er  an  einem  Zaldeni>eis))iele
  dar,  in  weleliem  ein  Individuum  I,  das  von
einem  Gute  A  40U  Einbeiten  und  von  einem  (inte
uneli  nielits  besitzt,  mit  einem  anderen  Individuum  II,
welebes  nielits  von  A,  aber  480  Einheiten  von  B  besitzt, ­
  in  Tauseliverkelir  tritt;  dabei  ist  I>  das  wertlivollere
  Gut,  da  von  demselben  zum  Gleieb^ewiehtslireise
  eine  Einheit  f;ej*en  zwei  Einheiten  von  .1
vertauselit  wird.  Xaeh  Eaunhardt  s  Formel  soll  es
nun  das  allgemeine  Wol  erfordern,  dass  die  Freisbilduno-
  mö^liehst  zu  Gunsten  des  Individuums  I  beeinflusst ­
  werde,  und  dieses  Individnnm  nennt  er  ohne
KUeksieht  auf  dessen  sonsti^fen  Besitz  das  ärmere.
^Venn  also,  z.  B.  ein  reieher  Gutsbesitzer,  der  von
winer  Ernte  nur  noeb  400  k«r.  Buehweizen  verfügbar
init  und  diese  j;e^en  Zueker  zu  tausehen  wiinseht,  mit
^‘inem  Krämer  in  Verkehr  tritt,  der  480  k^\  Zucker,
î^uiist  aber  vielleicht  sehr  weni;;’  besitzt,  so  wäre  der
Gutsbesitzer  als  der  ärmere  und  schutzbedUrfti^e  an-%usehen.
  1  lessen  unbeachtet  trä^t  Eaunhardt  kein
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.