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laufen, sicli scliliesslicli docli krümmen müssen. Ebenso
würde es sieh ancli in allen anderen Fällen zeigen,
dass die tarifmässi^' fest^estellten Preise keineswegs
für unbegrenzte Mengen anfreebt erhalten werden
können, und dies »ilt auch von den Wechseln und
Goldbarren. Keine Hank und keine Prä^estelle wäre
im Stande, nnendlielie ]\ren^en zu nnverändeiden Hedinonnoen
anfznnebmen; der Eskoinptesatz, bzw. der
Scbla^satz, müsste erhöbt oder doch die Prä^nn^
dnrcb den mit ungemein lano^en Lieferfristen verbundenen
Zinscnverlnst vertbenert werden, wenn die
Inans])rnebnabme eine allzn^rosse würde. Wird auf
diesen Umstand Hüeksicbt genommen, so entfallt die
Notbwendi^keit, die besproebcnen Fälle als Ansnabmen
zu behandeln, und gelangen wir vielmehr dabin, ancb
Hanken und Aktien^esellsebaften, Korj)orationen und
Gemeinden, sebliesslieb aneb den Staat selbst, in die
Zahl der Individuen einznreihen. Allerdings ergibt
sieb hierbei manche neue Komjdikation. Die wirtbsebaftende
Einzel])erson strebt mir ihre eigene, grösstmögliebe
Hefriedignng an und ist dabei auf die eigene
Ueberlegnng und Tbätigkeit angewiesen und innerhalb
der gesetzlichen Schranken mir sieb selbst verantwortlieb.
Dagegen wird in kleinen und grossen
Köriierscbaften die grösste Hefriedignng nicht etwa
mir der mit der Verwaltung unmittelbar betrauten
Personen, sondern die aller Interessenten — der Aktionäre,
der Kor))orations- oder Gemeindeglieder, endlieb
der Staatsbürger — angestrebt, und indem diese je
nach Statut oder \ erfassnng mehr oder weniger in
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