fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
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Übersichtstafeln : Leistungen 
TAFEL I. — DIE VORAUSSETZUNGEN 
FÜR DEN BEZUG DES GESETZLICHEN KRANKENGELDES 
Staat 
Bulgarien . 
Thile , ..... 
Deutschland . ... 2.0.44 
7 
Frankreich (Elsass-Lothr.) .. 
Grossbritannien und Nord- 
irland 0000007 0000404 
Irischer Freistaat... . . +. 
[talien (neue Provinzen) . . 
Japan 2. 0.0.0000 0 9 4 
Leitland + .00000000 4 04 
Litauen... ....10.0 4 
Luxemburg . . 0.0.0404 4 ; 
Norwegen. . . 0.0. 040 + 4 ; 
Österreich. ..... 0. 
Polen. ... 4. 
Portugal . .. +... «4 
Rumänien (altes Königreich) . 
A 
Schweiz 
Appenzell (Inner-Rhoden) . 
Appenzell (Ausser-Rhoden) 
St, Gallen . . 2.00.04 44 
Königreich der Serben, Kroa- 
ten und Slowenen .... 
Tschechoslowakei ..... 
Ungarn . 
Krankengeld wird nur 
zewährt, wenn Beiträge 
zeleistet wurden für 
wenigstens 
8 Wochen 
7 Monate 
26 Wochen 
26 Wochen 
eine Wartezeit kann 
Iurch die Satzung ver- 
:ügt sein) 
8 Tage 
ine Wartezeit ist nur 
vorgesehen für vorüber- 
zehend Beschäftigte und 
Aeimarbeiter : 
£ Wochen) 
6 Monate 
6 Wochen 
” Tage } 
Tage! 
Krankengeld wird ge- 
währt vom ....... Krank- 
heitstage ab 
ersten 
fünften Krankheitstag ; 
ersten, wenn die Krank- 
heit länger als eine 
Woche dauert 
vierten 
vierten 
vierten 
vierten 
vierten 
ünften 
vierten 
vierten 
vierten 
dritten 
vierten 
ersten, wenn die Krank- 
heit länger als drei Tage 
dauert 
dritten 
vierten ; ersten Krank- 
heitstag, wenn die 
Krankheit länger als 
acht Tage dauert 
ersten 
zweiten . 
dritten 
dritten 
ersten, wenn die Krank- 
heit länger als drei 
Tage dauert 
Aritten, wenn die Krank- 
seit wenigstens 15 Tage 
dauert ; vierten, wenn 
sie weniger als 15 Tage 
dauert 
dritten 
‘ Sofern der Versicherte nicht bereits einer anerkannten Krankenkasse angehört hat.
	        
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