Full text: Schutz dem Arbeiter!

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âu normiren ļiub. Es handelt sich also lediglich um die Bestimmung von so 
und sa viel Procent Erhöhung oder Erniedrigung, und je nach der 
^age des Geschäftes werden 5, 10, 15 bis 20 Procent über oder 5 Procent 
unter Normallohn bezahlt. Grundprincip der Listen für die Spinner ist jetzt 
allgemein die Bezahlung des Arbeiters nach der Länge des Fadens, wobei die 
Zahl der vom Einzelnen zu beaufsichtigenden Spindeln sowie die stärkere 
oder schwächere Drehung des Fadens modificirend wirkt; Grundprincip der 
Ļisten für die Weber ist die Feinheit des Fadens, die Dichtigkeit der Fäden 
sowie Breite und Länge des Gewebes. 
Dabei wird jede einzelne Maschine von der Trade Union einge 
schätzt und sorgfältig überwacht, so daß der Arbeiter an derselben mindestens 
feinen Durchschnittslohn verdienen kann und anderseits auch den Werken eine 
twiste Min imall ei stun g des Arbeiters durch die Trade Union garan- 
îirt wird. 
Entstehen über den Procentsatz, um welchen die Löhne über oder unter dem 
Ņormallohn je nach der Lage des Marktes festgesetzt werden, Streitigkeiten, so 
^'itt das joint committee, in welchem der Secretar der Arbeitgeber den Vorsitz 
führt, zu einer Sitzung zusammen. Die Geschüstsrolle muß jeder der beiden 
Parteien 10 Tage vor der Sitzung zugestellt sein. Eine Abstimmung findet 
uichl statt, sondern lediglich eine Berathung, die den Zweck einer friedlichen 
Schlichtung der differirenden Meinungen hat. Wird dieser Zweck nicht erreicht, 
so bleibt nur noch der allgemeine Strike bezw. der lock-ont übrig. Ein Strike 
wnn aber nicht ohne Weiteres nach dem Scheitern der Verhandlungen des joint 
committee begonnen werden. Es muß vielmehr erst die Genehmigung des 
^p.ec u ti v-A ns s chusses des Gesammtvereins eingeholt werden. Liegt diese vor, 
so wird in Districtsversaminlungen, die am gleichen Tage und zu gleicher Stunde 
ìw ganzen District abgehalten n erben, über den Arbeitsausstand abgestimmt, 
^allt die Abstimmung für den Strike aus, so wird die Arbeit noch nicht einge 
füllt, sondern am nächsten Samstag Nachmittag zwischen 3—6 Uhr eine noch 
malige schriftliche geheime Abstimmung in allen Bezirken des Districts vorge 
kommen; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kästen an die Centralstelle 
llesandt, dort gezählt und nach Befund wird noch an demselben Abend proclamirt, 
ob die Arbeit eingestellt werden soll oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die 
Arbeit nicht eine Minute unterbrochen worden. (S. „Berichte" S. 30.) 
Eine Statistik der Strikes, ihrer materiellen Opfer und Folgen für 
Arbeitgeber wie Arbeiter würde erst die Bedeutung der Schaffung von 
Örganen zur friedlichen Begleichung derselben klarlegen. Wir sind in 
Deutschland erst in den Anfängen der Strikebewegung, erst einzelne 
Ģrnppen (Kohlenarbeiter, Bauarbeiter rc.) sind überhaupt in eine solche 
eingetreten ; so ist es auch erklärlich, wenn bisher dieselben noch kaum 
eine sehr ernste und folgenschwere Erscheinung unserer wirthschaft- 
fichen und gesellschaftlichen Entwickelung gewürdigt und noch weniger 
statistisch dargestellt sind.
	        
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