Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

6.  Kap.  Schauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.

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sligen,  daß  das  betreffende  Gewerbe  in  großem,  kleinem  oder  mittlerem  Maßstabe ­
  betrieben  wird.  So  wird  von  Großindustrie  und  von  Kleingewerbe,
Gewerbe  im  engern  Sinne  oder  Handwerk,  das  wohl  auch  schlechtweg  als
Gewerbe  bezeichnet  wird,  von  Groß-  und  Kleinhandel,  von  landwirtschaftlichem
Großbetrieb  und  Kleinwirtschaft  u.  s.  w.  gesprochen.  Uebrigens  behebt  die
soeben  gegebene  Definition  nicht  alle  Schwierigkeiten.  Es  liegt  nicht  immer
klar  zu  Tage,  was  das  Wesen  der  Oberleitung  eines  Unternehmens  ausmacht,
und  wo  sich  die  Grenze  befindet,  bei  deren  Ueberschreitung  jemand  so  sehr  von
einem  andern  abhängig  erscheint,  daß  er  nicht  mehr  als  selbständiger  Unternehmer ­
  gelten  kann.  Handelt  es  sich  ferner  um  eine  Verkleinerung  oder  um
eine  Vergrößerung  des  Betriebes,  wenn  z.  B.  der  Leiter  einer  Schuhwarenfabrik ­
  den  Betrieb  in  den  Werkstätten  der  Fabrik  einschränkt,  dafür  aber  mehr
Leder  in  den  Wohnungen  der  für  ihn  arbeitenden  Schuhmacher  verarbeiten
laßt  und  nun  vielleicht  zweimal  so  viel  Stiefeln  als  früher  absetzt?  Und  kann
man  die  in  gewissen  Gegenden  von  Italien,  Frankreich  und  Amerika  so  häufig
und  nicht  ungünstig  wirkende  landwirtschaftliche  Betriebsform,  wonach  die
einzelnen  Parcellen  eines  großen  Grundbesitzes  an  Halbpächter  überlassen  werden,
also  ein  Vorgehen,  das  von  seiten  des  Eigenthümers  eine  sorgfältige,  mühsame
Ueberwcichung  erfordert,  noch  als  Großbetrieb,  oder  muß  man  sie  als  Kleinbetrieb ­
  bezeichnen,  weil  jeder  Halbpächter  seinen  Antheil  doch  bis  zu  einem
gewissen  Grade  selbständig  bewirtschaftet?*
'Sslbd  muß  man  sich  aber  stets  gegenwärtig  halten,  daß  derartige  Unterscheidungen ­
  von  geringer  Bedeutung  sind.  Mag  man  indes  die  Unternehmungen,
m  welchen  die  Angehörigen  der  verschiedenen  Bevölkerungsklassen  beschäftigt
smd  bmmnm  wie  man  will.  >°  ist  cs  hingegen  sehr  wichiig.  d°b  man  über
die  Wechselbeziehungen  dieser  Klaffen  selbst  sich  wohl  »nterrichtel  erweist.
r,  Usber  biefc  im  ganzen  höchst  vortheilhafte  Form  der  socialen  und  wirtschaftlichen
inni 01 ".  Ü  1°"'  bCn  Halbpächter  (métayer,  mezzadro)  zu  eifriger  Thätigkeit  antreibt,
di-  a/*  st  Ur< ^  filien  Ertragsantheil  vermehrt,  aus  dem  gleichen  Grunde  aber,  und  um
uiih  "ssaugung  des  Bodens  zu  verhindern,  auch  den  Eigenthümer  veranlaßt,  das  Thun
p  reißen  des  erstem  eifrig  zu  überwachen,  vgl.  Le  Flay,  Les  ouvriers  européens  IV.
riS .„.^’  "étayer  d  Antella  (Toscane),  par  M.  Peruzzi  d’après  les  renseignements
cuoi  lis  en  IX.,7  (die  betreffende  Familie  befand  sich  noch  im  Jahre  1889  auf  demselben
nwesen)  und  in  den  Ouvriers  des  deux  mondes  (der  Fortsetzung  des  eben  genannten
1X8Q  ^  1-0,1  Société  d’économie  sociale  in  Paris),  12*  série,  17«  fascicule.  Paris
'  Vigneron  précariste  et  métayer  de  Valmontone  (province  de  Rome),  par  Urbain
rtn.  Dank  dieser  mit  Umsicht  gehandhabten  Form  der  agrarischen  Organisation  bee
  len  in  Toscana  und  in  Umbrien  die  befriedigendsten  Beziehungen  zwischen  den
^run  Herren  und  den  contadini,  welche  die  durch  stillschweigende  Uebereinkunft  immer
vie  er  in  Halbpacht  genommenen  Felder  als  die  ihrigen  betrachten  und  dementsprechend
nut  Sorgfalt  behandeln.
            
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