Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  HZ
durchaus  nicht  einräumen.  Ebenso  hat  man  in  Belgien  und  in  den  an
Deutschland  zurückgefallenen  Gebieten,  in  denen  das  französische  Civilrecht  in
Geltung  geblieben  ist,  von  diesem  unheilvollen  Theilungsmodus  Umgang  genommen. ­
  Auch  die  Erbschaftssteuer  erreicht  nur  in  wenigen  Ländern  die
verderbliche  Höhe  der  französischen.  Jedenfalls  aber  sind  die  Jntestaterbrechte
der  meisten  Staaten  des  europäischen  Continents  dem  bis  vor  kurzem  in  England ­
  üblich  gewesenen,  welches  dem  ältesten  Sohn,  ohne  ihm  irgend  eine  Verpflichtung ­
  zu  Gunsten  der  Geschwister  aufzulegen,  das  gesamte  Grundeigenthum
zusprach,  entschieden  vorzuziehen.  Eine  derartig  extreme  Bestimmung  war  um  so
auffallender,  als  sie  mit  der  Bestimmung,  das  bewegliche  Eigenthum  zu  völlig
gleichen  Theilen  unter  die  Erben  zu  vertheilen,  im  grellsten  Widerspruche  stand.
Was  die  unbemitteltere  Bevölkerung  der  Städte  und  überhaupt  den  Arbeiterstand ­
  anlangt,  so  sind  für  diese  die  Erbgesetze  von  geringerer  Bedeutung;  für
diese  Volksschichten  ist  es  viel  wichtiger,  daß  den  Eltern  eine  wirksame  Erziehungsgewalt ­
  über  ihre  Kinder  und  ein  Einfluß  auf  die  Art  und  Weise,
wie  diese  ihren  Verdienst  verwenden,  eingeräumt  wird.  Leider  ist  das  in  vielen
Ländern  nicht  der  Fall.  Der  Umstand,  daß  heutzutage  schon  ganz  junge
Burschen  und  Mädchen  beträchtliche  Löhne  beziehen,  führt  nur  zu  oft  dazu,
daß  diese  ihren  Eltern  Vorschriften  geben,  sich  von  ihnen  unabhängig  machen
und  sogar  das  Haus  derselben  verlassen,  um  für  sich  allein  zu  leben,  was
dann  zu  ihrem  größten  Schaden,  namentlich  in  sittlicher  Hinsicht,  auszuschlagen
Pflegt.  Diese  Emancipation  der  Kinder  wird  noch  dadurch  gefördert,  daß  die
Anstrengungen,  welche  die  mit  dem  Maschinenbetriebe  verbundene  Art  der
Arbeit  erfordert,  die  ältern  Lente  weniger  leistungsfähig  machen,  als  das  früher
der  Fall  war.  Gelten  doch  langjährige  Erfahrung  und  langsame,  sorgfältige
Wcl  Gcgnimorho  weniger  ala  oorbem.  Die  ßinfe  unb  rußige  Sugenb  Mt
Mio  größere  Deutung  gewonnen,  unb  so  ßat  benn  ber  #n  ber  ¡ungen
-cuts  eme  noch  größere  Wichtigkeit  für  den  Haushalt  der  Familie  erlangt,
a  v  er  schon  früher  besaß.  Um  so  nothwendiger  wäre  es  gewesen,  daß  man
>u  den  Schulen  vor  allem  Religion,  Achtung  vor  den  Autoritäten  und  Ge-HHļaiii
  gelehrt  hätte,  daß  die  Pflicht  der  Fürsorge  für  alte  und  arbeitsunfähige ­
  Eltern  eingeprägt  und  daß  die  Löhne  der  jugendlichen  Burschen  und
-  ädchen  an  die  Eltern  ausbezahlt  oder  wenigstens  nach  Abzug  des  für  den
nterhalt  Nöthigen  in  eine  Sparkasse  gelegt  und  nicht  früher  ausgefolgt  würben, ­
  bis  die  jungen  Leute  ein  gewisses  Alter  erreicht  hätten.  Wieviel  ist  aber
ļeider  in  dieser  Hinsicht  gefehlt  worden!  Wie  häufig  findet  man  in  den  hoch
oivilisirten  Staaten  Europas  und  Amerikas  zuchtlose  junge  Leute  und  bebuuernswürdige
  Eltern,  die  von  ihren  Kindern  vernachlässigt  ein  einsames,
armseliges  Alter  haben!  Natürlich  werden  vor  allem  die  niedern  Volksklassen
von  derartigen  Uebelständen  heimgesucht.  Tie  Reichen  und  Wohlhabenden
DevaS-Kämpfe,  Volkswirtschaftslehre.  g
            
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