Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

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Umfang  annahm?  Aber  auch  abgesehen  von  diesem  weit  verbreiteten  Krebsschaden, ­
  haben  sich  auf  dem  Gebiete  des  Getränkeconsums  in  neuerer  Zeit  dieselben ­
  Uebelstände  verbreitet,  welche  sich  auf  dem  Gebiete  der  Volksernährung
îm  allgemeinen  geltend  machen.  Die  zum  Theil  mittelst  direct  gesundheitsschädlicher ­
  Mittel  betriebene  Fälschung  der  um  relativ  theure  Preise  verkauften
Listigen  Getränke,  z.  B.  diejenige  deS  BierS  durch  Beisatz  von  Herbstzeitlose,
Weines  durch  Beimischung  von  Sprit,  Fuchsin  und  andern  Ingredienzien,
^at  den  weitesten  Umfang  erreicht  und  zur  Folge  gehabt,  daß  ein  Theil  der
Konsumenten  bereits  so  sehr  an  ein  derartiges  Gebräu  gewöhnt  ist,  daß  sie
ì'bine,  aber  weniger  scharfe  Getränke  verschmähen.
Was  nun  die  gegen  derartige  Uebelstände  vorzukehrenden  Maßregeln  an-°ngt,
  so  empfehlen  sich  unter  den  heutigen  Berhältniffen  besonders  die  folgenden,
allem  ist  der  Fälschung  der  verschiedenen  Getränke  ein  Ende  zu  machen,
Verkauf  ungesunden  Weines,  Bieres  und  Branntweins  ohne  weiteres  zu
verbieten  und  hierbei  besonders  auf  diejenigen  Sorten  das  Augenmerk  zu
Achten,  welche  von  den  ärmern  VolkSklasien  consumirt  werden.  Sodann  ist
urch  eine  geeignete  Steuergesetzgebung  der  Konsum  gesunder,  nicht  berauschender
^tränke,  des  Kaffees  und  des  TheeS,  und  auch  leichter  geistiger  Getränke,
klnes  gesunden  Bieres  und  reiner,  billiger  Weine,  zu  begünstigen,  damit  dem
verbrauche  der  starken  Spirituosen,  deS  Schnapses  u.  s.  w.,  in  möglichst
ñrvtzem  Umfange  Concurrenz  gemacht  werde.  Ferner  empfiehlt  es  sich,  was
îe  Verkaufsmodalitäten  der  letzter»  anlangt,  das  in  den  Vereinigten  Staaten
efolgte  System  zur  Anwendung  zu  bringen.  Dasselbe  besteht  darin,  den
erkauf  nur  solchen  zu  gestatten,  welche  sich  als  ehrenhafte  Leute  und  Besitzer
^ņes  gewissen  Vermögens  auszuweisen  vermögen,  nicht  von  Brauereien  oder
rennereien  abhängen  und  für  die  Erlangung  der  Verkaufslicenz  eine  beträchtîche
  Summe  zahlen.  Durch  den  letzter»  Umstand  werden  sie  dazu  ange-Neben,
  die  Polizei  bei  dem  Aufspüren  derjenigen,  welche  unbefugt  mit  Spiriu
 °t c »  handeln,  zu  unterstützen,  und  vermindert  sich  zugleich  ihre  Anzahl  in
Ņļahe,  daß  eine  Controlle  leicht  wird.  Endlich  sind  auch  gewiffe  andere
Urschriften  über  den  Verkauf  der  berauschenden  sowohl  als  der  nicht  bebuschenden ­
  Getränke,  über  die  Stunde,  zu  welcher  die  betreffenden  Locali-~
  EU  zu  schließen  sind,  über  das  Alter,  unter  welchem  jungen  Leuten  starte
dnituosen  nicht  verabreicht  werden  dürfen,  über  die  Aufrechterhaltung  von
^  Urning  und  Anstand  in  den  Verkaufsstellen  und  über  die  Verhinderung
•  ^orkaufs  berauschender  Getränke  an  notorische  Trunkenbolde  zu  erlaffen
ņ  energisch  zur  Durchführung  zu  bringenK  Es  ist  nicht  zu  verkennen,

Serickt'  5Jian  şich  übrigens  bei  der  Darstellung  der  durch  die  Trunksucht  anbieten ­
  Verheerungen  auch  keiner  Uebertreibungen  schuldig  machen.  So  wäre  es
            
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