Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

stehen,  und  je  größer  die  gesamte  Intelligenz  und  auch  die  Gesamtzahl  der
Theilnehmer  an  den  Geschäften  ist.
Das  Streben  der  Käufer  und  Verkäufer  eines  Marktgebietes,  Geschäfte
unter  den  für  einen  jeden  günstigsten  Bedingungen  abzuschließen,  ist  eine  Bethätigung ­
  der  freien  Concurrenz.  Unter  Concurren;  oder  Mitbewerb
versteht  man  nämlich  das  friedliche  Streben  mehrerer  Personen  nach  gewissen
Gütern,  welche  nur  eine  oder  eine  Anzahl  von  ihnen  sich  wirklich  verschaffen
können.  Wenn  die  Concurrenten  in  der  Hauptsache  gleich  stark  sind,  nicht  j
Unwissende  oder  Schwache  Geschickten  und  Starken  entgegenstehen,  und  wenn
sich  auch  nicht  eine  zusammengewürfelte  Menge  einer  organisirten  Schar  von
Individuen  gegenüber  sieht,  so  findet  ein  freier  Mitbewerb  statt,  andernfalls
ist  die  Concurrenz  eine  ungleiche.  Es  ist  nun  aber  einleuchtend,  daß  die  an
den  Geschäften  eines  Marktes  sich  Betheiligenden  in  freie  Concurrenz  miteinander ­
  treten.  Das  erhellt  aus  dem,  was  wir  über  das  Wesen  des  Marktes
gesagt  haben.  Also  kann  sich,  wenn  auch  nicht  alle  das  Gewünschte  erlangen
können,  niemand  darüber  beklagen,  daß  die  Marktpreise  gewaltsam  aufgedrängte
seien.  Es  stünde  dies  in  offenbarem  Widerspruch  mit  der  Lage  der  Dinge-Aber
  mit  dieser  Darstellung  der  Vorgänge,  welche  die  Bildung  des  Marktpreises ­
  zur  Folge  haben,  ist  noch  nicht  alles  erklärt.  Wir  haben  nur  die
Gründe  in  Betracht  gezogen,  welche  denselben  unmittelbar  bestimmen,  nicht  die
tiefer  liegenden  Ursachen,  von  denen  er  abhängt.  Es  bleibt  noch  die  Frag^
zu  beantworten,  weshalb  Käufer  und  Verkäufer  mit  den  geschilderten  Dispositionen ­
  an  den  Geschäften  des  Marktes  theilnehmen,  und  die  weitere,  welche"
Einfluß  der  gegenwärtige  Marktpreis  auf  die  Preise  der  Zukunft  ausübe"
wird.  Zu  diesen!  Zwecke  müssen  die  Kosten  und  der  Nutzen,  welchen  die  5"
Markte  gebrachten  Güter  verursachen,  in  Betracht  gezogen  werden.
Unter  Kosten  sind,  wie  wir  schon  im  1.  Kapitel  des  !..  Buches  enb
wickelt  haben,  die  Güter  zu  verstehen,  welche  jemand  hingibt,  um  ein  Ģ"
herzustellen  oder  in  seinen  Besitz  zu  bringen.  Ganz  selbstverständlich  werde"
die  Anschauungen,  welche  der  Verkäufer  eines  Gutes  hinsichtlich  der  von  ih'"
zu  erzielenden  Verkaufsbedingungen  hegt,  durch  den  Hinblick  auf  die  von  ih'"
dafür  gebrachten  Opfer  beeinflußt.  Es  kommt  zwar  vor,  daß  der  Verkaufs
das  von  ihm  ausgebotene  Gut  mit  Verlust  verkauft,  d.  h.  daß  der  erzieh
Verkaufspreis  für  die  aufgewendeten  Kosten  nicht  entschädigt.  Er  kann  şi
genöthigt  sehen,  unter  derart  ungünstigen  Bedingungen  abzuschließen,  daß  die
ihm  auf  die  Herstellung  oder  die  Beschaffung  des  betreffenden  Gutes  verwendete'
Auslagen  nicht  gedeckt  werden;  solches  wird  z.  B.  der  Fall  sein,  wenn  er  e»*
sieht,  daß  er  durch  eine  Nichtveräußerung  dieses  Gutes  noch  größern  Sch"d^  |
erleidet,  als  wenn  er  es  unter  dem  Selbstkostenpreise  hergibt,  da  ihm  die><^  Ì
Preis  immer  noch  mehr  Vortheil  bringt  als  das  Behalten  des  betreffend^
            
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