Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).  289
ble  Geldbesitzer  und  die  Staatsregierungen  Vortheilhaft.  Leider  aber  kommen
solchen  Anlässen  große  Mißbräuche  vor.  Es  werden  dabei  nur  zu  oft
bersi  àrtrieben  hohe  Zinsen  gefordert,  was  dann  leicht  zur  Enteignung  des
1  Mdeten  Grundbesitzers  oder  zu  einer  traurigen  Abhängigkeit  desselben
şelnem  Gläubiger  führt.
Ç  Ganz  besonders  war  das  Königreich  Italien  in  den  letzten  Jahren  der
Ņuplatz  derartiger  Uebelstände.  Die  darüber  veröffentlichten  statistischen
dun  )Cliun 9 en  weisen  zum  Theil  ganz  unglaublich  kleine  SteuerverschultóT!
  bisweilen  von  wenigen  Lire,  deren  Nichtzahlung  die  öffentliche
so  J*  Un9 _ ber  betreffenden  Grundstücke  zur  Folge  hatte.  Gegen  die  Leiden
to ä / mer  Steuerträger  können  Bodencreditanstalten  natürlich  keine  Hilfe  gegröß
  ņ-  Die  Gewährung  von  Hypothekarcredit  kann  nur  da,  wo  es  sich  um
der  Summen  handelt,  Platz  greifen,  sowohl  wegen  der  bedeutenden  mit
Underb^^.""?.^  ^  Grundbücher  verbundenen  Kosten,  als  auch  wegen  der
über?Enißmäßigen  Mühe,  die  es  den  betreffenden  Anstalten  verursacht,  sich
dop  îê  ^age  zahlreicher  kleiner  Creditbewerber,  mit  denen  doch  nur  Geschäfte
solch/f^ger  Bedeutung  abgeschlossen  werden  können,  zu  informimi.  Für
credit  *  fianbtt5irte  iann  nur  ber  genossenschaftlich  organisirte  Personalr
  Endlage  der  solidarischen  Haftung  sämtlicher  Mitglieder  der
'ienschaften  gewährt  wird,  Hilfe  bringen.
ben  in  welchen  der  Credit  zum  Behufe  der  Erfüllung  von
gestgş'âllungen  der  Landwirte  gegen  den  Staat,  die  Gemeinden  u.  dgl.  zuhaņdx/ņ
  fließt  natürlich  der  Landwirtschaft  kein  Kapital  zu,  sondern
^elle/  eŽ  selbstverständlich  einzig  und  allein  darum,  daß  derselben  Hilfs-4
  m  wöglichst  wenig  nachtheiliger  Weise  entzogen  werden.
'  endlich  die  zur  Zahlung  anderer  Schuldforderungen  eingegangenen

$
b ° n  Mil  s°  ycyuicii  uic  weiujummcn,  weiche  zur  Befriedigung
Nöthigen  stUbern  Ņnspruchsberechtigten  oder  zur  Beschaffung  der
èU  sà  '""el  zu  Landankäufen  entliehen  werden.  Der  Gesamtbetrag  der
^îvecken  aufgenommenen  Gelder  ist  je  nach  der  Beschaffenheit  des
füglich  ņach  dem  Maße  von  Freiheit,  welches  die  verschiedenen  Länder
in  Veräußerung  von  Grund  und  Boden  qewähren,  sehr  verschieden.

^dflicku  á  unoerer  ^chmoforoerungen  eingegangenen
don  ^îahm  gehören  die  Geldsummen,  welche  zur  Befriedigung

^  ļg  \ CI  Veräußerung  von  Grund  und  Boden  gewähren,  sehr  verschieden.
M  Ķjņt,  ^"l)rhundert  hat  in  Europa  infolge  der  gleichen  Erbtheilung  unter
feitet  f  ben  Geschwistern  und  den  übrigen  Verwandten  sowie  der  immer
Men  ^^schreitenden  schrankenlosen  Freiheit  des  Handels  mit  Grund  und
fui' 0  ^^schuldung  aus  solchen  Gründen  ungemein  zugenommen.  Leider
Men  u?  bw  zu  solchen  Zwecken  gemachten  Schulden  dem  Grund  und
Mit  ber  Landwirtschaft  kein  Kapital  zu.  Sie  bewirken  vielmehr,  daß
Mt  Qj ie . rrtsl  ben  Gläubigern  zufließt.  Das  Resultat  solcher  Anlehen  besteht
barin,  daß  ein  oder  mehrere  Eigenthümer  an  die  Stelle  eines
à">Pfk,  BolkSwirtschastSlrhrk.  ¡g
            
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