Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

326

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

können  —  alle  diese  Thatsachen  müssen  eine  vermehrte  Nachsrage  nach  den
Bodenerzeugnissen  der  außereuropäischen  Länder  und  also  eine  entsprechen
Steigerung  der  Grundrente  zur  Folge  haben  und  der  normalen  Haussebewegung
derselben  wieder  zum  Durchbruch  verhelfen.  ,
Ganz  anders  verhält  es  sich  dagegen  mit  dem  Darlehenszinse.  Terse
steht  in  Ländern,  die  sich  noch  auf  einer  niedern  Stufe  der  wirtschaftlich
Entwicklung  befinden,  sehr  hoch;  denn  einerseits  mangelt  noch  der  Anspo
zur  Gewährung  von  Darlehen,  wie  ihn  die  allenthalben  vorhandene  ^
lichkeit  zu  fruchtbringender  Anlage  seiner  Ersparnisse  bietet;  es  gibt  eben  n
wenige  Gelegenheiten  zu  solcher  Anlage,  und  für  viele  ist  es  obendrein
leicht,  diese  Gelegenheiten  ausfindig  zu  machen.  Andererseits  aber  e#**
die  auf  solchen  Culturstufen  so  weit  verbreitete  Neigung  zu  reichlichstem  '
nusse  von  Speise  und  Trank  sowie  die  in  wenig  entwickelten  Gemeinwesen  1
vielfach  übliche  Haltung  einer  zahlreichen,  kampfbereiten  Dienerschaft  a-Sparen
  in  hohem  Grade.  Aus  solchen  Gründen  erklärt  sich  die  gera  ^
erschreckende  Höhe  des  Zinsfußes  im  Mittelalter.  Nachdem  derselbe  noch  1
Westgotenreiche  laut  der  Bestimmung  der  Lex  Visigothorum  bei  e
darlehen  nur  12 1 / a  %  betragen,  obgleich  dazumal  schon  jene  Abnahme
Geldvorrathes  begonnen  hatte,  welche  in  der  karolingischen  Zeit  ihren
Punkt  erreichte,  steigerte  er  sich  zu  solcher  Höhe,  daß  im  mittelalterlichen  Han  ^
und  Wechselverkehre  40  und  50%  ganz  gewöhnlich  waren,  und  zwar
am  päpstlichen  Hofe  L  Im  12.,  13.  und  14.  Jahrhundert  nahmen
lombardischen  und  jüdischen  Bankiers  in  Frankreich  und  England  meist  -
woraufhin  dann  Philipp  der  Schöne  von  Frankreich  den  gesetzlichen  3^'
mit  20  o/o  festsetzte.  In  Italien,  dem  damals  am  höchsten  cultivirten  Uy  ^
war  er  dagegen  vielfach  niedriger.  So  wurde  der  gesetzliche  Zin-ş^'
Verona  im  Jahre  1228  mit  12V 2  °lo,  in  Brescia  im  Jahre  1268  mit
fixirt.  Dazumal  bestanden  von  Ort  zu  Ort  bedeutende  Differenzen  des  Ö
fußes,  aber  eine  Tendenz  zum  Sinken  desselben  war  auch  schon  in
Zeiten  nicht  zu  verkennen.  In  Oberitalien  sind,  wie  Cibrario  berichtet,  ^
rend  des  14.  Jahrhunderts  allerdings  noch  Verzinsungen  von  20  un  ^
aber  auch  solche  von  10  und  5^/2  °/o  nachweisbarAuch  dazumal
es  eben  sehr  viel  auf  die  Verhältnisse  an,  welche  naturgemäß  sehr  vers«  ^
sein  konnten.  Die  Größe  des  Risicos  wie  die  Gewinnaussichten  der  ha  ^
treibenden  Schuldner  übten  auf  die  Höhe  der  Zinsen  einen  sehr  bedeute  ^
Man  muß  sich  daher  davor  hüten,  die  im  spätern  Mi

Einfluß  aus.

»  G.  Ratzinger  a.  a.  O.  276  ff.,  wo  ganz  überraschende  Beispiele
werden.
2  Roscher  a.  a.  £.  390.

ailgestt

¥
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.