Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.

331

ches  Proportionelles  Verhältniß  zwischen  dem  Antheil  des  Unternehmers
dem  der  Arbeiter  an  den  Geschäftserträgniffen  stattfindet,  gewinnen  die
elter  natürlich  in  der  Regel  in  dem  Maße  mehr,  als  der  Unternehmer
ni  * 9er  bezieht.  Aber  unter  bestimmten  Verhältnissen  kann  auch  dieses  Gesetz
^  >? Ur  Wirkung  gelangen  und  der  Ertrag  verschiedener  Unternehmungen
.  ch  der  Art  und  Weise  seiner  Vertheilung  sehr  verschieden  sein.  So  können
besondere  niedrige  Löhne  eine  so  schlechte  und  träge  Verrichtung  der  Arbeit
Folge  haben,  daß  die  Productionskosten  des  Unternehmers  geringere
ren,  wenn  er  höhere  Löhne  zahlte.
Auch  in  andern  Fällen  kann  es  vorkommen,  daß  die  Löhne  erhöht  wern
  '  °^ ne  daß  der  Unternehmer  dadurch  eine  Einbuße  erleidet,  und  zwar
Ņ^ntlich  in  der  Weise,  daß  die  Entlohnungen  zum  Theil  in  Gestalt  von
grov"  n"E'stungen  erfolgen.  Besonders  die  Eisenbahngesellschaften  und  andere
¡o  ^  Unternehmer  sind  im  stände,  einzelne  Nahrungsmittel,  Wohnung,  Feuerung,
billi  ņch^  ^  ^holung  Dienende  und  andere  Dinge  für  ihre  Arbeiter  weit
Hinück  T  ^schaffen,  als  es  diese  selbst  vermögen.  Und  wenn  auch  in  dieser
syst  U  Mißbräuche  unterlaufen  und  den  Leuten  mittelst  des  sogen.  Truckfo
  b  Mlnderwerthige  oder  überflüssige  Waren  aufgenöthigt  werden  können,
Ņìitzllch  um  solcher  Uebelstände  willen  nicht  auch  das  wahrhaft
ihr"iuß  noch  darauf  hingewiesen  werden,  daß  die  Unternehmer
die  ^Zugestellten  und  Arbeitern  größere  Löhne  zu  zahlen  vermögen,  wenn
halte  "^berechtigten  einCn  minder  großen  Antheil  des  Geschäftsertrages  erde/?' ­
  .  ^b  es  möglich  ist  oder  auch  nur  räthlich  erscheint,  eine  Reduction
Fklrok  şŞļbon  à"  zahlenden  Interessen  vorzunehmen,  ist  freilich  eine  andere
Iq/*'  ^uf  welche  die  Antwort  je  nach  den  Umständen  sehr  verschieden
.  an  hat  weiter  auch  einen  Unterschied  zwischen  wirklichen  und  notjļç».

  '  zivlsü-cii  IvIrltIcyen  uno  note,^ ­
  ,Şu  lohnen  aufgestellt,  aber  der  Sinn  desselben  ist  nicht  ganz  klar.

^and  7"  şugt:  die  nominellen  Löhne  repräsentiren  den  Betrag  des  von
^dept'  şêîue  Arbeit  erworbenen  Einkommens,  die  wirklichen  Löhne  aber
der^/  bbm  Betreffenden  dadurch  verschaffte  wirtschaftliche  Stellung,  so
svp/,  '""U  Ñ^n,  daß  diese  Stellung  nicht  allein  durch  dies  Einkommen,
d^rch  ņ  durch  seine  Familienverhältnisse,  seine  socialen  Beziehungen  und
Umstände  bedingt  ist,  welche  mit  seinem  Lohnbezuge  nichts  zu

lemand  einnimmt,  unter  dem  wirklichen  hingegen,  was  er  sich
Elicti  "^şêļb^ņ  verschaffen  kann,  so  läßt  man  aus  dem  Auge,  daß  sein
auch  /  Einkommen  nicht  allein  von  dem  Tanschwerthe  dieses  Geldes,  sondern
mannigfachen  andern  Dingen  abhängt.  Um  derartige  Irrthümer
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.