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III. Buch. Die Verkeilung der Güter.
5. Die Meinung, daß die Betheiligung der Arbeiter am
Gewinne des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, die
sociale Frage in wirksamer Weise löse. Es unterliegt allerdings
keinem Zweifel, daß sich diese Methode unter gewiffen Umständen trefflich
bewahrt; das ist namentlich da der Fall, wo die Ueberwachung der Arbeitsleistungen
schwierig ist und je nach der sorgfältigen oder oberflächlichen Verrichtung
die Ergebniffe der Arbeit sich verschieden gestalten. So ist denn die
Gewinnbetheilignng schon seit undenklichen Zeiten in der Landwirtschaft zur
Anwendung gelangt, indem man den Landarbeitern einen Antheil an dem
Ertrage der betreffenden Grundstücke einräumte, und so bewährt sich die Halbpacht
noch heutzutage unter der Form der in weiten Theilen des mittlern
und südlichen Frankreich sehr verbreiteten métairie und der in Toscana, Ligurien
und Umbrien die gewöhnliche Form des landwirtschaftlichen Betrieben
ausmachenden mezzadria als ein mächtiger Factor des öffentlichen Wohles,
welcher die erfreulichsten Ergebnisse zeitigt. Ueberstehen doch diese Gegenden
die landwirtschaftliche Krise, unter der die betreffenden Länder zu leiden haben,
weit leichter als diejenigen, in denen die Pacht gegen festen Pachtzins üblich ist.
und zum Theil auch als die Gebiete, in welchen die von den Eigenthümern
mit Hilfe von Wirtschaftsbeamten selbst ausgebeuteten großen Grundbesitzungen
vorherrschen.
Beim Fischereibetriebe ist die Betheiligung am Gewinne sogar fast eine
Nothwendigkeit, und beim Handel werden die Verkäufer dadurch häufig zu
umsichtigem Fleiße angetrieben, daß sie von dem Erlöse aus einem jeden von
ihnen abgeschlossenen Geschäfte bestimmte Procente erhalten. Auch wird ganz
allgemein den Arbeitern von besonderer Geschicklichkeit und den Vertrauenspersonen
unter denselben, von deren Eifer die Blüthe eines Geschäftes in hohem
Grade abhängt, eine gewisse Betheiligung am Gewinn gewährt. Endlich gibt
es, namentlich in Frankreich, auch große industrielle Unternehmungen, welche
die Betheiligung der Arbeiterschaft oder eines Theiles derselben am Gewinn
durchgeführt haben und dabei prosperiren, lind die Einrichtungen derselben
verdienen jedenfalls Beachtung i , da es auch anderwärts zuweilen recht wohl
möglich ist, derartige Institutionen zu schaffen.
im Staatslexikon der Görresgesellschaft IV (Freiburg 1895), 645—660. Ueber die
Papierfabrik Laroche-Joubert in Angoulème und das Familistère in Guise stelle die
folgende Anmerkung. Diese Beispiele fallen zugleich unter die Kategorie der die Theilnahme
der Arbeiter am Gewinn prakticirenden Unternehmungen und werden deshalb
bei der Behandlung dieser besprochen.
i Von diesen Etablissements sind besonders drei in den letzten Jahren der Gegenstand
der Aufmerksamkeit weiter Kreise gewesen: die bekannten großen Magazins au
Bon marché in Paris, das Familistère de Guise (Oise) und die Papierfabrik Laroche-