Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV.  Buch.  Nachträge.

Richtig  an  ihm  ist  die  Forderung,  daß  eine  menschenfreundliche,  vernünftige
Regierung  sich  bemühen  solle,  die  durch  die  bestehende  Steuergesetzgebung
hervorgerufenen  Bedrückungen  und  Leiden  zu  beseitigen,  und  ihre  Macht  dazu
verwende,  daß  das  Wohl  der  Nation  auch  mittelst  des  Steuersystems  gefördert
werde.  Wenn  man  aber  auf  dem  Wege  der  Steuergesetzgebung  dahin  wirken
will,  die  unter  den  Staatsbürgern  bestehenden  Ungleichheiten  der  Gütervertheilung
  zu  beschranken  und  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auszugleichen,
statt  dieselben  zu  gedeihlichen  Resultaten  nutzbar  zu  machen,  so  treibt  man
unter  dem  Mantel  der  Menschenfreundlichkeit  socialistische  Politik  und  nichts
anderes.
7.  In  direct  entgegengesetzter  Richtung  bewegt  sich  die  sogen,  conservative
Besteuerungstheorie.  Dieselbe  stützt  sich  auf  den  allerdings  nur  bis  zu  einem
gewissen  Grade  richtigen  Satz:  ,Eine  altherkömmliche  Steuer  ist  keine  Steuer.'
Dieser  Satz  hat  indessen  insofern  seine  Richtigkeit,  als  die  Steuerträger  ihren
Haushalt  auch  mit  Rücksicht  auf  die  Steuerlasten  eingerichtet  haben,  weil  sie
an  diese  gewöhnt  sind,  und  daß  Realitäten,  Geschäfte  u.  s.  w.  schon  mit
Rücksicht  auf  den  durch  die  Steuerpflicht  verminderten  Ertrag  um  eine  billigere
Summe  erworben  wurden.
Mit  Berufung  auf  diese  Thatsachen  wird  nun  die  Forderung  gestellt,
cs  sollten  bei  den  seit  lange  bestehenden  Steuergattungen  keine  Aenderungen
Platz  greifen;  wenn  aber  nelle  Steuern  eingeführt  werden  lnüßten,  so  wären
dieselben  derart  zu  vertheilen,  daß  die  Lasten  genau  in  dem  nämlichen  Verhältniß ­
  wie  seither  auf  die  Einzelnen  entfielen.  Das  ist  natürlich  eine  ganz
übertriebene  Anhänglichkeit  an  das  Besteheilde.  Können  doch  die  bestehendeil
Steuerverhältnisse  derartig  unbillig  sein,  daß  sie  unbedingt  geändert  werden
müssen  1 .  An  einen  sehr  hohen  Steuerdruck  gewöhnt  man  sich  niemals.  Andererseits ­
  sind  aber  auch  die  Verhältnisse  der  verschiedenell  Klassen  der  productiv
thätigen  Bevölkerung  und  der  Kapitalisten  dem  Wechsel  unterworfen,  und  es
ist  also  ganz  passend,  daß  bei  der  Auflegung  neuer  Steuern  auch  die  stattgefundenen ­
  Vermögensverschiebungen  berücksichtigt  werden.

1  Wer  wollte  läugnen,  daß  in  manchen  Ländern,  z.  B.  in  Oesterreich,  eine  neue
Vertheilung  der  Steuerlasten  dringend  geboten  ist?  In  diesem  Staate  wird  der  Reinertrag ­
  von  Grund  und  Boden  mit  22  %,  derjenige  der  Häuser,  je  nach  der  Ortsklasse,
in  verschiedenem  Umfange,  in  den  größten  Städten  sogar  mit  26 2 /„  %  besteuert.  Dazu
kommen  dann  noch  die  Landes-  und  die  Gemeinde-Umlagen.  Dagegen  bleiben  die
Besitzer  gewisser  steuerfrei  erklärter  Werthpapiere,  Pfandbriefe  u.  s.  w.  von  jeder  Leistung
für  das  aus  diesen  Titeln  fließende  Einkommen  frei;  infolgedessen  bleibt  der  größere
Theil  des  aus  Werthpapieren  bezogenen  Einkommens  überhaupt  von  Steuerleistungen
frei,  weil  man  nur  sehr  schwer  ermitteln  kann,  ob  die  Einzelnen  steuerpflichtige  Werthpapiere ­
  besitzen  oder  nicht.
            
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