Die Organisation der Gewerbetreibenden in Ämtern.
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Wenn sie auch nicht unmittelbar als Muster gedient haben werden
Ein Unterschied zeigt sich übrigens darin, dass in jenen Genossenschaften
immer nur die im Auslande weilenden Hanseaten vereinigt
erscheinen, während in der Rigaer Kaufmannsgilde von vornherein
Eremde und Einheimische — borger unde ghasi — verbunden
Sind. Hei dem steten Zuzuge aus deutschen Städten, dessen Riga
Sich erfreute, waren die „borger^‘ keine anderen als die vor wenigen
Jahren oder Jahrzehnten Eingewanderten, die in der neuen Heimath
Bürgerschaft erworben hatten, und die „ghäste“ in erster Linie
diesen nachfolgenden Verwandten, Bekannte und Freunde.
Der Schrägen der kleinen (îilde von 1352 hat sich leider nur
einem Bruchstück erhalten- und es geht aus diesem nicht mit
Sicherheit hervor, dass auch er grösstentheils identisch mit dem
eh ragen der Heilig-Kreuz-Ciilde war, wie der Schrägen der zwei
Jahre später errichteten Kaufleute-Kompagnie. Indess machen
'jichrere Umstände es wahrscheinlich, dass die Heilig-Kreuz-Ciilde
^ IC Urform war, aus der sich die berufsmässig abgeschlossenen Vereinigungen
herausschälten. In dem erhaltenen Bruchstück entc
en der Altermann von Münster und der Ältermann von Soest
^nsammen den Mitgliedern der neugegründeten (olde ihren Gruss,
^ine gewisse Zusammengehörigkeit der beiden Stuben von
allster und Soest nicht in Abrede gestellt werden kann. Ferner
^folgt die Übertragung des ebenfalls wie der Schrägen der Heiligceuz-Ciilde
ursprünglich in lateinischer Sprache abgefassten Statuts
^ ^em gleichen Tage, an dem vor uxj Jahren die Heilig-Kreuze
eröffnet worden war. Es erscheint als ein Akt der Pietät,
Etiftungstag der Muttergilde auch als Gründungstag der Tochterbilde
anzunehmen. Endlich ist der Schrägen der Kaufleute-Kom-P^gnie
wesentlich identisch mit dem der Heilig-Kreuz-Gilde^
Hiernach gewinnt es einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit,
^ ^Be Entwickelung die folgende gewesen sein kann. Die Heilig-^az-(,ilde
umfasste zunächst alle Berufe ohne Unterschied mit
p^r Wenigen Ausnahmen: Kaufleute, Handwerker, (Geistliche, Ritter,
1^^^"^" Beiderlei Geschlechts. Eine Bedeutung für das Verfassungsder
Stadt wird sie ursprünglich nicht gehabt, sondern nach
heT ' ‘^ler kirchlichen Brüderschaften vorzugsweise das Seelen-_^]^jj^^^2^^itglieder
ins Auge gefasst haben. Aus Gründen, die
1 Begel, a. a. O. ,, S. 227.
3 II. Theil Nr. 41.
Mettig in Rigasche Stadtblätter 1893, Nr. 24.