Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.
^urde  das  anfangs  gar  nicht  einmal  gerne  gesehen.  Denn  wir  finden
^  manchen  Schrägen,  so  bei  den  Schneidern  1492  (Art.  8),  den
^^chmieden  1578  (Art.  12),  den  Sämischleder-Bereitern  1581  (Art.  8),
Amtsbrüdern  zur  Pflicht  gemacht  auch  die  ^^kmnpanie  des
gildesioveit'^‘z\x  ^^yN\nnç.n.  Wie  langsam  dieser  Process  vor
*ch  gegangen  sein  muss,  beweist  der  Umstand,  dass  noch  im  Anfänge
sechszehnten  Jahrhunderts  die  Stellung  der  Gilden  rechtlich
cht  geregelt  war  und  ihre  korporative  Geschlossenheit  als  kommup.
  ^  Körperschaften  wenig  feststand.  Zur  Abstimmung  über  die
•iführung  einer  neuen  Polizeiordnung  in  den  Jahren  1502  und
Wurden  nicht  etwa  die  beiden  Gilden  als  solche  eingeladen,
*^fîern  der  Rath  liess  die  Bürger  einzeln  auf’s  Rathhaus  bescheiden
dort  ihre  Zustimmung,  bezw.  Ablehnung  zu  Protokoll  nehmen,
’^^ss  nahm  der  kommunal-politische  Einfluss  der  (bilden  auf  den
(loch  immer  zu.  Bald  wurden  die  Älterleute  in  den  Rath
und  um  ihre  Meinung  gefragt  \  bald  richteten  sie  von  sich
^  ^  orstellungen  an  ihn  und  forderten  ihn  auf  Maassregeln  im
li  ^l^'"  Stadt  zu  ergreifen.  Schreiben,  die  die  Stadt  in  öffentst
  Angelegenheiten  erhielt,  wurden  bisweilen  in  den  Gilde-(le
  ^'Grlesen,  Streitigkeiten  zwischen  Rath  und  Bürgerschaft  über
^  Landbesitz  durch  eine  gemischte  Kommission  geschlichtet,
schon  bei  der  Verwaltung  einzelner  Kassen  und  Institute
^Scheinen  die  Gilden  betheiligt.  Bei  der  Stiftung  des  heiligen
^^’stes,  die  ungenügend  verwaltet  worden  war  und  zu  mancher
^^Zufriedenheit  Veranlassung  geboten  hatte,  wurde  1554  neben  dem
^  Unterer  ein  Bürger  mit  der  Administration  betraut.  Für  die
(1er  Wallbauten  aber  im  Jahre  1537  wurde  ein  Auszwei
  Rathsherren,  den  beiden  Alterleuten  der  (bilden
^  Bürgern  ernannt,  die  den  Bau  fördern  und  die  „von  Stadteinfliessenden
  Summen  in  das  Rechnungsbuch
sie  sollten.  Kurz  das  Ansehen  der  (olden  erstarkte  und  liess
^l^ni  Käthe  stets  bedrohlicher  erscheinen.
Qj]  ährend  des  ganzen  sechszehnten  Jahrhunderts  strebten  die
hild  vom  Rathe  als  die  alleinberechtigten,  die  Gemeinde
Alt  kommunal  politischen  Körperschaften  anerkannt  zu  werden*.
y^^*^*^^‘hiner  und  Älteste  sollten  nicht  als  Vertreter  der  Bürgerschaft
Käthe  zu  den  Berathungen  hinzugezogen  werden,  sondern  als

Î  '«.S7,  S.  ,44.
Keussler,  a.  a.  O.,  S.  37  ff.
            
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