Contents : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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wiegende  Mehrzahl  aus  industriellen  Arbeitern  besteht,  für  das  Altersversorgungsgesetz
  das  56.  Jahr  festgehalten  wird  so  glauben  wir
auch  für  unsere  industriellen  und  gewerblichen  Arbeiter  in
Deutschland  das  56.  Lebensjahr  als  den  Anfang  der  Altersschwäche,
mithin  der  Unterstützungsbcdürftigkeit  annehmen  zu  müssen.
Noch  mehr  befestigt  werden  wir  in  dieser  Ueberzeugung  durch  die
Sterblichkeit  unter  Arbeitern.
Wir  können  zwar  ganz  zutreffende  Sterblichkeitsziffern  allein
für  Arbeiter  erst  nach  dem  Erlaß  eines  Gesetzes  über  die  Altersversicherung ­
  der  Arbeiter  erlangen,  indessen  besitzen  wir  eine,  aus  dem
Vergleich  der  Lebenden  und  Gestorbenen  in  sechs  verschiedenen  Jahren
für  'jedes  Lebensalter  berechnete  Sterblichkeitstafel  für  den  Preußischen
Staat,  welche  amtlich  vcröffenlicht  ist*.  Diese  schließt  allerdings  den
wohlhabenden,  also  etwas  länger  lebenden  Teil  der  Bevölkerung  mit
ein,  aber  sie  kann  auch  für  die  Arbeiterbevölkerung  als  annähernd
richtig  anerkannt  werden.
Mit  Zugrundelegung  dieser  Sterblichkeitstafel  ist  die  in  der  Beiv
  läge  No.  III  enthaltene  Berechnung  angefertigt  und  giebt  uns  den
speziellen  Nachweis,  daß  von  13  670  000  Personen  nur
4  25«  »75.
also  rund  der  dritte  Teil  (3.14)  das  56.  Lebensjahr  überschreitet.
Dieses  Drittel  lebt  nach  der  Sterblichkeitstafel  im  Durchschnitt
nur  noch  16l/z  Jahre**,  und  es  wird  sich  diese  durchschnittliche  Lebensdauer ­
  für  Arbeiter  nocí)  als  eine  kürzere  Herausstellen,  wenn  wir  cinc
Sterblichkeitstafcl  für  Arbeiter  allein  erlangt  haben  werden.
Auch  im  Hinblick  auf  diese  Sterblichkeitsverhältnisse  möchten  wir,
ebenso  wie  es  die  Regierungen  zweier  benachbarter  Staaten  (Belgien
und  Dänemark)  übereinstimmend  gethan  haben,  für  die  arbeitende
Bevölkerung  kein  späteres  Alter,  als  das  56.  Lebensjahr  in  Vorschlag
bringen;  denn  wollten  wir  z.  B.  das  58.  Jahr  annehmen,  so  würden
von  13  370  000  nur  noch  3  732  251,  also  rund  ein  Viertel  dieses  Alter
erreichen,  und  es  würden  alljährlich  526  624  Arbeiter,  welche
zwischen  dem  56.  und  58.  Lebensjahre  stehen***,  von  der  Unterstützung ­
  durch  dieses  Gesetz  ausgeschlossen  werden.  Allerdings  besitzt
unter  diesen  526624  Arbeitern  ein  kleinerer  Teil  noch  die  volle
Kraft,  —  denn  das  Schwinden  derselben  erfolgt  allmählich,  es  beginnt

*  Zeitschrift  des  Statistischen  Bureaus,  10.  Jahrgang,  Seite  17.
**  Die  durchschnittliche  Lebensdauer  ergiebt  sich  aus  folgender  Berechnung:
Man  zählt  die  Anzahl  der  .lì  a  len  der  jähre  zusammen,  welche  alle  zwischen  dem  vol
lendeten  55.  und  101.  Lebensjahre  stehenden  Personen  bilden  und  dividirt  diese  Summe
durch  die  Zahl  der  Personen,  welche  in  dein  Alter  vom  vollendeten  55  Ins  101  ten
Jahre  stehen.
***  Nach  der  Sterblichkeitstafel  (S.  Beilage  No.  Hl)  leben:
im  56.  Lebensjahre:
129  415  männliche  Personen,
123  588  verheiratete  weibliche  Personen,
13  801  unverheiratete  weibliche  Personen,
im  57.  Lebensjahre:
125  562  männliche  Personen,
120  772  verheiratete  weibliche  Personen,
13  486  unverheiratete  weibliche  Personen,
Summa  526  624  Personen.
            
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