Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  115.  116.  Kredit.

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Der  Realkredit  hingegen  stützt  sich  entweder  auf  bewegliches
oder  unbewegliches  Vermögen,  welches  zur  Sicherung  der  Forderung
dem  Gläubiger  übergeben  oder  verschrieben  wird,  um  diesem  durch
die  Verschreibung  wenigstens  ein  Recht  auf  jenes  zu  geben  rend
dadurch  ebenfalls  die  Befugniß  einzuräumen,  sich  nöthigen  <z-alls
aus  den  betreffendeil  Vermögenstheilen  bezahlt  zu  machen.  Derselbe ­
  erscheint  hiernach,  je  nachdem  der  zu  verpfändende  Vermögenstheil ­
  in  die  Hand  des  Gläubigers  übergeht  oder  in
derjenigen  des  Schuldners  verbleibt,  als  Faustpfandkredit^  oder
als  Hypothekarkredit.  Letzterer  bleibt  andauernd  in  den  Fällen
vorherrschend,  in  denen,  wie  z.  B.  in  der  Landwirthschaft,  längere
Kreditfristen  Bedürfniß  sind.

§116.
3)ie  %Bkfuiigen  be§  ßrebitS  lassen  M  ballin
zusammenfassen,  baß  derselbe  allgemeinhin  den  Güterumsatz,
die  Production  sowie  rückwirkend  die  Kapitalbilduug  befördert,
insbesondere  aber  die  wirthschaftlichste  Anwendung  des  Vermögens ­
  begünstigt,  indem  er  die  Uebertragung  von  Kapitalien
erleichtert  und  außerdem  einen  Ersatz  für  kostspieligere  Tausch-Werkzeuge
  zu  gewähren  gestattet.
Der  Kredit  vermehrt  keineswegs  unmittelbar  das  vorhandene
Vermögen,  sondern  begünstigt  nur  dessen  productive  Verwendung.
Derselbe  macht  den  Tanschverkehr  von  sofortiger  Baarzahlung
unabhängiger,  und  die  bereits  verfügbaren  Kapitalien  für  diejenigcn,
  welche  letztere  am  besten  anzuwenden  vermögen,  zugänglicher,
  als  es  ohnedem  der  Fall  sein  würde;  erleichtert
somit  überhaupt  den  Güterumsatz  und  die  Versorgung  der  Production ­
  mit  den  für  sie  erforderlichen  Kapitalien,  ermöglicht
namentlich  auch  deren  Concentration  zum  Zusammenwirken  im
Großen;  fördert  endlich  zugleich  deshalb  die  Neuansammlung  von
Kapital,  weil  die  Möglichkeit,  solches  jederzeit,  falls  es  nicht  durch
'Selbstaitwendung  nutzbar  zu  machen  wäre,  mindestens  durch
Ausleihen  nutzen  zu  können,  zum  Aufsparen  anreizt.
Uebrigens  ist  in  volkswirthschaftlicher  Beziehung  Kreditgeben
und  Kreditnehmen  lediglich  dann  Vortheilhaft,  wenn  der  Schuldner
den  kreditirten  Werth,  beziehentlich  das  entliehene  Kapital,  productiver ­
  anwendet,  als  der  Gläubiger  es  gethan  hätte,  was  auch
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.  15
            
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