Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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§  121.  Kreditzahlungsmittel.
und  diesem  eingetretenen  Ungleichwerthigkeit,  in  dem  Papiergeldpreise ­
  des  Metallgeldes  (dem  Agio  der  Rlünze  und  Disagia  dev
papiers),  fonbern  ^6^6^  in  ben  Qeiammtcn  @d)Wanf  ungen
ber  a%cmeincn  Rauffraft  beS  Şa^tcrB,  we#c  #  iŞrerfettê
mit  zunehmendem  Mißtrauen  vermindert  und  umgekehrt  mit
zunehmendem  Vertrauen  wieder  hebt.  _  .
Die  freiwillige  und  zugleich  vollgiltige,  mit  Munzgell  glcrchwerthige
  Annahme  des  Papiergeldes  stützt  sich  auf  du  Voraussetzung, ­
  daß  der  Ausgeber  (Emittent)  sowohl  den  Willen  als  die
Büfett  #en  werbe,  ble  @miöfung  gegen  Wün&c  (ßmWcrürung),
falls  eine  solche  zugesagt  würbe,  versprochenermaßen  zu  erfüllen,
ober,  fa%8  in  Be&ug  auf  @inlöfung  feine  Mtcperung  gegeben
würbe,  doch  wenigstens  die  Entwerthung  (Deprecation)  desselben
gegen  Münze  zu  verhindern.
Einlösbares  Papiergeld  pflegt  daher  nur  dann  zum  vollen
Werthe  der  Münzmenge,  auf  die  es  lautet,  angenommen  zu
werden,  d.  h.  behauptet  nur  dann  einen  dem  Nennwerthe  genau
«entsprechenden  Kurswerth  (Pari),  wenn  die  Einlösung  auch  wirklich
auf  Verlangen  stets  erfolgt  und  ohne  besondere  Schivierigkeit  zu
erwirkeil  ist.  Volle  Fähigkeit  zur  steten  sofortigen  Einlösung,  von
deren  unbeanstandeter  Bewirkung  das  Vertrauen  zur  Sicherheit
der  jedesmal  umlaufenden  Scheine  also  schließlich  ganz  überwiegend
  abhängt,  ist  aber  thatsächlich  lediglich  dann  für  alle  Fülle
vorhanden,  wenn  das  ausgegebene  Papiergeld  eine  Deckimg
(Fundation)  in  sicher  verfügbaren  Vermögensbestandtheilen  hat,
uild  ein  zur  laufenden  Einlösung  ausreichender  Metallgeldbetrag
(Einlösungsfond)  in  Vorrath  gehalten  wirb.  Letzterer  muß  so
bemessen  fein,  daß  mittels  desselben  noch  zuverlässig  diejenige
Papiergeldsliinme  eingelöst  zu  Werben  vermag,  welche  menschlicher
Voraussicht  nach  höchstens,  selbst  unter  den  ungünstigsten  Umständen, ­
  vor  Beschaffung  weiterer  Baarmittel  zur  Einlösungskasse
zurückströmen  kann,  und  braucht  um  so  weniger  groß  zu  sein,
in  je  günstigerem  Verhältnisse  die  ausgegebene  Papiergeldmenge
einerseits  zu  dem  im  Verkehre  sich  geltend  machenden  Bedürfe
nach  einem  derartigen  Zahlungsmittel  und  andererseits  zu  dem
behufs  der  Einlösung  leicht  flüssig  zu  machenden  Vermögen  des
Ausstellers  steht,  unb  je  festgewurzelter  das  Zutrauen  zu  dessen
Zahlungsfähigkeit,  Geschäftsführung  und  Redlichkeit  ist.
Die  Aufrechterhaltung  steter  Einlösbarkeit  (Konvertibilität)
bleibt  übrigens  bei  Banknoten  deshalb  am  möglichsten,  weil  durch
            
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