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§ 14. 15. Werth.
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Futtermittel vergleicht, ben diese zufolge ihres Nährstoffgehaltes ec.
unter Voraussetzung zweckmäßiger Verwendung für einen bestimmten
Nährzweck erfahrungsmäßig haben.
8 15.
Unter Tausch werth hingegen versteht mau die Bedeutung
, welche ein Gut für den Zweck des Vertauschtwerdens
hat.
Diesen können lediglich solche Güter erhalten, welche nicht
nur Gebrauchswerth haben, sondern außerdem auch vertaufchbar
und nicht mühelos zu erlangen sind, sich deshalb aber
eben zum Tauschgute eignen.
Tauschwerth setzt Gebrauchswert!) voraus, weil Etwas, was
zil Nichts gut und deshalb gar nicht zu gebrauchen >väre, für
den Zweck, gegen andere Güter vertauscht zu werden, völlig bedeutungslos
bleiben müßte. Es erlangen jedoch keineswegs alle
Güter, welche letzteren haben, auch ersteren. Urfreie Güter z. B.
können ungeachtet ihres etwa noch so hohen Gebrauchswerthes
niemals selbst Tauschwerth erhalten, weil sie nicht ausschließlich
aneignungsfähig, demnach auch nicht übertragbar, und also iiberhaupt
nicht tauschfähig sind. Derartige Güter, z. B. klimatische
Verhältnisse re., vermögen vielmehr höchstens in den Gruudstücken,
denen gegenüber sie sich besonders günstig darbieten,
tauschwerthig zu werden. Die vorerst noch herrenlosen Güter
erlangen dagegen, weil sie an sich vertauschbar, nur so lange
keinen Tauschwerth, als sie noch überfliissig vorhanden und
mühelos zu haben sind, erhalten denselben aber, sobald und insofern
dies nicht mehr der Fall ist. So hat z. B. Triiikwasser
nur dort Tauschwerth, wo cs daran mangelt und dessen Herbeischaffung
mit größeren Schwierigkeiten verbunden ist.
Aus den Voraussetzungen, auf denen der Tauschiverth
beruht, ergeben sich zugleich die für die Höhe desselben entscheidenden
Beziehungen. Letztere hängt ab: zunächst vom
Gebrauchswerthe des Tauschgutes, und alsdann von der
Erheblichkeit der Schwierigkeiten, mit denen dessen Erlangung
verbunden ist. Der Tauschiverth der Güter wird deshalb
insbesondere auch beeinflußt durch deren Seltenheit und die