Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  176.  177.  Güterverzehrung  int  Allgemeinen.  331
ober  des  Genusses  erfolgt.  Ersteren  Falls  (bei  „Erwerbsverzehrung", ­
  uneigentlicher  oder  „einstweiliger"  Consumtion)  ist
sie,  zur  Beschaffung  vermehrter  oder  werthvollerer  Bedürfnißbefriedigungsmittcl
  dienend,  Mittel  zum  Zweck  des  ausgiebigeren
Erreichenkönnens  persönlicher  Befriedigung,  während  sie  letzteren
Falls  (bei  „Genußverzehrung",  eigentlicher  oder  „definitiver"
Consumtion)  durch  Gewährung  dieser  Befriedigung  den  Endzweck
des  Wirthschafteus  erfüllt.
Mittels  geringster  Werthsaufopferuug  endlich  wird  die
Bedürfnißbefriedigung  erreicht  bei  Anwendung  der  geeignetsten
Befriedigungsmittel  und  mindester  Vernichtung  dieser.
Uebrigens  kann  natürlich  jedes  Gut  und  dessen  Werth  nicht
mehrmals,  sondern  nur  einmal  aufconsnmirt  werden.  Der
Werth  eines  Nahrungsmittels  z.  B.  ist  jedenfalls  vernichtet,
nachdem  es  genossen  worden.  Deshalb  bleibt  auch  nicht  etwa
der  Werth  inländischer  Erzeugnisse,  welche  ein  Verschwender
vergeudete,  „im  Laude",  sondern  lediglich  der  Werth  des  Gutes,
z.  B.  des  Geldes,  mit  welchem  jene  eingetauscht  wurden.
§  177.
Anderweite,  nicht  durch  Consumtion  herbeigeführte
Werthszerstörungen  entziehen  dagegen  vorhanden
gewesene  Werthe  der  Beitiltzung  zur  Bedürfnißbefriedigung
und  ergeben  Werthsverluste.
Solche  aber  können  namentlich  in  Folge  veränderter
Beziehungen  eines  wirthschaftlichen  Gutes  oder  zerstörender
Einwirkungen  der  Natur  selbst  eintreten.
In  tticht  durch  Gebrauch  zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen
herbeigeführten  Werthszerstörungen  dieser  Art,  welche  „unabsichtliche" ­
  sind,  falls  sie  entweder  überhaupt  ohne  menschliches
Zuthun  oder  wenigstens  gegen  Absicht  des  Eigenthümers
erfolgen,  besteht  die  nichtwirthschaftliche  Werthsvernichtung
(„Verlnstverzehrung").
Letztere  tritt  in  Folge  veränderter  Beziehungen  eines  Gutes
insbesondere  dann  ein,  wenn  die  Bedürfnisse,  welche  mittels
jenes  bisher  befriedigt  wurden,  oder  auch  nur  die  Meinungen
über  die  verhältnißmäßige  Geeignetheit  von  Befriediguugsmitteln
sich  verändern.  So  vernichtet  z.  B.  ein  Modenwechsel  stets
wenigstens  einen  Theil  des  Werthes  der  bisher  modern  gewesenen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.