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sunder Grundlage ruht, ist eine wesentliche Bcdiiiguug zur
Erreicliiing einer wirtliscliaftlichen Harmonie.
Es soll nicht unsere Aufgabe sein, die geschichtliche Entwickelung
der drei Einkommenszweige zu verfolgen, auch nicht
das gegenw äitige Verhältniss derselben zu einander eingehend
darzustellen. Wir wollen vielmehr nur diejenigen Vorkommnisse
zu schildern suchen, welche die wirthschaftliche Harmonie stören,
und solche Mittel aussiunen, welche uns als geeignet erscheinen,
um das Gleichgewicht zu schaffen und zu erhalten. Und müssen
wir, um dieses Ziel zu erreichen, zuerst übergehen zur Einzelbetrachtung
der drei Productionsfactoren und der Gesetze, denen
ein jeder von ihnen als einzelner Factor gehorcht.
Indem wir diese Aufgabe unternehmen, werden wir es versuchen,
auf dem Felde der modernen Wissenschaft zu bleiben,
und keine der mit so viel Mühe errungenen wirthschaftlichen
Freiheiten angreifen. Es ist unsere innerste Ueberzeugung, dass
die Lösung der socialen Frage nicht ausserhalb der freien Concurren
z und des Privateigenthums zu suchen ist.
Die Theorie des laisser faire darf jedoch nicht im absoluten
Sinne aufgefasst werden; die Weisheit des Staates muss
vielmehr darin gesucht werden, dass er, ohne die Freiheit und
die Rechte des Individuums zu beeinträchtigen, die gemeinschaftlichen
Interessen des Volkes und die speciellen Interessen
der wirthschaftenden Classen zu fordern, den Missbrauch des
Starken dem Schwachen gegenüber zu verhüten versteht.
Um Dieses zu erreichen muss der Staat einen bestimmten
Wirkungskreis im wirthschaftlichen Leben haben. Welchen
Umfang dieser Wirkungskreis haben darf, hängt ab in erster
Lime von dem jeweiligen Culturzustande eines Volkes. Manche
1 hätigkeitcn, welche der Staat in einem unentwickelten Culturzustande
nicht verrichten kann, muss er bei hochentwickelter Cultur
Übel nehmen; andere Verrichtungen wiederum, welche der Staat
bei niedrigem Culturzustande übernehmen muss, kann er bei