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IV. Kap.: Wirtfchaftliche und foziale Zuftände in der Hausinduftrie
vorteilhaft vom Fabrikarbeiter unterfcheidet, find andere Gründe maßgebend,
die im Arbeitsverhältnis der Hausinduftrie liegen, wie Ifolierung, zurückge
bliebene Technik. Es wäre darum, fo fcheint mir, nicht richtig, den Hebel
der Reform im Punkte des Abfatzverhältniffes einzufetzen. Eine Befferftellung
in diefem Punkte würde doch höchftens die Möglichkeit, nicht aber die Wirk
lichkeit einer Befferftellung des Heimarbeiters fchaffen. Die Reform muß
das Arbeitsverhältnis als folches, konkreter gefprochen, das Lohnverhältnis
treffen. Tatfächlich fcheint mir auch die amtliche Minimallohnfeftfetzung,
die auch Bücher für die einzig richtige Löfung hält, direkt das Lohn- und
Arbeitsverhältnis, nur indirekt die Abfatzverhältniffe zu treffen, infofern
diefe nämlich die Vorausfetzung einer günftigen Lohnregulierung find.
Daß zur Begründung der Minimallohnfeftfetzung
erft die Abfatzverhältniffe gefchildert werden müffen
und der Beweis zu erbringen ift, dafz der Verleger eine folche Maßnahme
auch ertragen kann, wird man fchwer begreifen, wenn man bedenkt,
dafz auch der Fabrikarbeiterfchutz und die Arbeiterverficherung, die einer
Lohnerhöhung in mancher Hinficht gleichkommt, ohne einen folchen Nach
weis Gefetz geworden ift, obwohl die Unternehmer vorher allgemein behaup-
teten, die Induftrie könne eine folche Belaftung nicht ertragen. Eine national-
ökonomifche Unterfuchung über die Abfatzverhältniffe würde für das tat-
fächliche Zuftandekommen von Lohntarifen außerordentlich wenig Wert
haben. Bücher felbft fagt auch mit Bezug auf Mindeftlohntarife: „Immer
wird ein den lokalen und fachlichen Verhältniffen fich anfchmiegendes kafu-
iftifches Vorgehen zur direkten Verbefferung der Einkommensverhältniffe
erforderlich fein.“ In den Lohnämtern und Fachausfchüffen würden dem-
entfprechend Unternehmer als fachverftändige Beifitzer über die vielen
Schwankungen unterworfenen Abfatzverhältniffe unterrichten und auf
Grund diefer Informationen einen gerechten Lohntarif ermöglichen. Was
hätte aber demgegenüber eine wiffenfchaftliche Unterfuchung zu bedeuten,
die naturgemäß ein größeres Gebiet und einen großem Zeitraum heranzieht
und nur Refultate allgemeiner Natur vorlegt?
Wenn wir ferner auf das zurückblicken, was bezüglich der Lohnfeftfetzung
an gefetzgeberifchen Erfolgen vorliegt, auf die Lohnämter in Auftralien und
England und die Fachausfchüffe im Deutfchen Reich, fo können wir wohl mit
aller Beftimmtheit behaupten: Die beften nationalökonomifchen Schilderungen
der Abfatzverhältniffe im Verlagsfyftem hätten diefe Erfolge nicht fo bald
gezeitigt, wie die vielfachen und verftärkten Hinweife auf die Arbeiterverhält,
niffe durch Literatur, Preffe, Heimarbeitausftellungen es getan haben.