Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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der  Erde  hat  soviel  Änderungen  in  seinem  Geld-  und  Bankwesen  vorgenommen,
wie  die  Vereinigten  Staaten.  Wohl  nirgends  sonst  ist  das  Geld-  und  Bankwesen
von  der  augenblicklichen  Stimmung  und  Zusammensetzung  des  Parlaments  in
der  Weise  abhängig  gewesen,  wie  in  dem  „freien"  Amerika.
In  seiner  Fassung  vom  30.  Mai  1908  bestimmt  das  Nationalbankgesetz: ­
  Im  Schatzamt  wird  ein  Bureau  eingerichtet,  dem  die  Ausführung
aller  vom  Kongreß  angenommenen  Gesetze  über  Ausgabe  und  Regulierung
eines  durch  United  States  Bonds  (Anleihen  der  Vereinigten  Staaten)
gesicherten  Umlaufsmittel  obliegt.  Der  vom  Präsidenten  der  Vereinigten
Staaten  auf  5  Jahre  ernannte  Vorsteher  dieses  Bureaus,  das  aus  einer
Emissionsabteilung  und  einer  Noteneinlösungsabteilung  besteht,  führt
den  Titel  „Coinxtroller  of  the  Currency“  (Kontrolleur  der  Umlaufs-Mittel).
  Dieser  erteilt  den  Banken,  deren  Gründungshergang  den  formellen ­
  Vorschriften  entspricht,  auf  Verlangen  die  Konzession,  Noten  auszugeben,
  und  zwar  bis  zur  Höhe  des  eingezahlten  Grundkapitals,  sofern
die  Noten  durch  United  States  Bonds  gesichert  sind.  Außerdem  kann  auf
Antrag  der  Banken  vom  Schatzsekretär  in  gewissen  Fällen  eine  „außerordentliche" ­
  Emission  gestattet  werden.  Die  Noten  haben  alle  das  gleiche
Aussehen  und  unterscheiden  sich  nur  hinsichtlich  Vignetten  und  Unterschriften ­
  der  Direktoren  bzw.  Kontrollbcamten.
Verweigert  eine  Bank  die  Einlösung  ihrer  Noten,  so  kann  der  Inhaber
die  Noten  durch  einen  Notar  protestieren  lassen.  Nach  erfolgter
Protestaufnahme  steht  dem  Kontrolleur  der  Nmlaufsmittel  das  Recht  zu,
die  Bank  zu  schließen  und  ihr  die  weitere  Ausführung  von  Geschäften ­
  zu  untersagen.  Die  deponierten  Bonds  werden  dann  öffentlich  verkauft ­
  und  aus  deren  Erlöse  die  Inhaber  der  Noten  dieser  Bank  befriedigt.
Der  Kontrolleur  hat  ferner  die  Pflicht,  die  Nationalbank,  so  oft  es
ihm  nötig  erscheint,  zu  revidieren.  Uber  das  Ergebnis  dieser  Untersuchungen ­
  soll  er  einmal  alljährlich  dem  Kongreß  Bericht  erstatten.  Diese
st  ä  n  d  i  g  e  K  o  n  t  r  o  l  l  e,  der  die  Nationalbanken  unterworfen  sind,  hat
sicherlich  viele  Betrügereien  und  manchen  Zusammenbruch  verhütet.
Ganz  ausgeblieben  sind  sie  aber  auch  trotz  der  Kontrolle  nicht.  Zum
großen  Teil  hatten  sie  ihre  Ursache  in  dem  mangelhaften  System,  das  so
viele  Sicherheitsmaßregeln  vorschreibt,  daß  dadurch  die  E  l  a  st  i  z  i  t  ä  t
des  Notenumlaufs  gefährdet  wird.  —
Ende  1926  gab  es  7900  Nationalbanken  mit  einem  Kapital  von  1410  Millionen ­
  Dollar.  Ihr  Notenumlauf  betrug  704  Millionen  Dollar.
            
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