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beitskräfte ausschliesslich productiven Zwecken widmen. Nur
durch den Freihandel wird es möglich, dass eine jede Volks-
wirthschaft am gesunden Gedeihen aller fremden Volkswirth-
schaften mitinteressirt sei. Nur durch den Freihandel kann
ein solcher Zustand verwirklicht werden, in welchem alle Na
tionen sich gegenseitig in ihren Culturbestrehungen unterstützen,
anstatt sich fortwährend zu bekriegen: Ein dauernder Welt
frieden.
8. Politik in Beziehung zur Grundrente.
Um eine möglichst nützliche Entwickelung der Grundrente
zu erzielen, muss der Staat besonders folgende zwei Punkte
berücksichtigen :
1. Das Eigenthumsrecht an Grund und Boden
muss möglichst absolut ausgebildet sein, denn so wie
das Privateigenthum überhaupt die grösste Triebkraft zur Ar
beitsamkeit ist, so ist das. Privateigenthum an Grund und Boden
die grösste Bürgschaft der Buhe und Ordnung im ganzen
Staatsgebiet. Jede Beschränkung aber des Grundeigenthums
rechtes vermindert zugleich die Leistungsfähigkeit der Grund-
besitzerclasse und damit die Stabilität der Volkswirthschaft.
Zugleich bewirkt das Grundeigenthumsrecht einen grösseren
Gesammtertrag in der Volks wirthschaft, denn es ermöglicht
dasselbe die Ausführung kostspieliger und dauernder Meliora
tionen des Bodens, welche sonst niemals zur Ausführung
kommen würden.
Das Grundeigenthumsrecht sollte daher keine anderen Be
schränkungen erleiden als diejenigen, denen jedes Capital, aus
allgemeinen Rücksichten, nothwendigerweise unterworfen wer
den muss.
2. Der Grundbesitz muss vorwiegend in kleinere
Güter zerfallen und zwar aus folgenden Gründen:
a) Der gesundeste Nationalreichthum ist derjenige, der
hauptsächlich auf allgemeinem Wohlstände beruht; und die