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Angelegenheit, die unter gewissen Verhältnissen nur im Grossen 
und oft nur durch die Initiative oder wenigstens Mitwirkung 
öffentlicher Organe betrieben werden kann. Wo nun hiezu die 
geeigneten Voraussetzungen in irgend einer Gestalt cintro ten 
da braucht zwar nicht der Colbcrtismus mit seinen bosondern, 
zum Theil geschichtlich durch die despotischen Verhältnisse, 
zum Theil aber auch durch den Stand des wirthschaftlichen 
Wissens bestimmt und beschränkt gewesenen Mitteln maass 
gebend zu werden; wohl aber wird das allgcmeinoro Princip, 
welches er vertrat, in einer freieren Form ähnliche Ziele ver 
folgen und bessere Ergebnisse liefern können. 
8. Die Einseitigkeiten derjenigen neuern Theorien, welche 
die Rolle der öffentlichen Organe in wirthschaftlichon Ange 
legenheiten auf gar nichts zurückgoführt wissen wollen, haben 
natürlich die Colbertschon Grundsätze sowie die Person selbst 
nach Kräften angofeindet. Dies zeigt sich unter Andcrm auch 
in neuern Specialschriften, z. B. bei Clement (in seiner Histoire 
de la vio et do l’administration de Colbert, Paris 1846) und 
sogar die erwähnten Joubloauschen Studien, deren bestes Ver 
dienst nicht in ihnen selbst, sondern in den am Ende ihres 
zweiten Bandes veröffentlichten Denkschriften und sonstigen 
Actcnstückon bestand, bieten eine Mischung der Auffassung 
dar, die nur im Hinblick auf den Französischen Standpunkt 
und untergeordnete Umstände begreiflich ist. Das Bestreben, 
einen bedeutenden Mann als Franzosen unter allen Umständen 
und selbst im Widerspruch mit der völlig entgegenstehenden 
und bis zur Caricatur ausartenden ökonomischen Anschauungs 
weise gehörig zu loben, macht einen komischen Eindruck. 
Dieser letztere muss sich noch steigern, wenn man die zwar 
übrigens kaum erwähnenswerthe, aber doch hier recht charak 
teristische Zufälligkeit erwägt, dass es das Geld der Französi 
schen Akademie und die hinter diesem Golde stehenden Per 
sönlichkeiten gewesen sind, welche als die eigentlichen Produ 
centen jener vermeintlichen Rehabilitation Colberts betrachtet 
werden müssen. Die unbefangene Würdigung in volleswirth- 
schaftlicher Beziehung wird also der grossen Persönlichkeit wohl 
erst später und zwar nur in dem Maas so zu Theil werden, in 
welchem die neusten Wendungen der Nationalökonomie mit 
dem rein negativen Standpunkt der Wirthschaftspolitik auf- 
räumen. Man wird alsdann manches an Colberts Maassregeln
	        
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