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damit die wirthschaftliche Harmonie in keiner Weise gestört
werde. 2. Die einzelnen Beobachtungen und das gesammelte
Material zur allgemeinen Kenntniss zu bringen. 3. Die gefassten
Beschlüsse unter Leitung des Centralcluhs zur Ausführung
zu bringen.
Solehe Clubs könnte der Staat direct ins Leben rufen und
ihnen die erste Organisation geben; dann müsste er aber die
Leitung den frei gewählten Vorständen überlassen und keinen
Antheil daran beanspruchen, sich überhaupt nur das Recht Vorbehalten,
die polizeiliche Ordnung in den Versammlungen aufrecht
zu erhalten.
Die billigen Forderungen der Clubs sollte der Staat jedoch
berücksichtigen und sollte zu diesem Zwecke die nöthige Zahl
Bureaus einrichten, welche mit den Clubs in beständiger Beziehung
wären, um denselben ihre Aufgabe möglichst zu erleichtern.
Die Arbeiten der Clubs könnten gefördert werden durch
Lieferung von politischen und technischen Zeitschriften. An
jedem Ort, wo ein Club besteht, sollte den Arbeitern ein Versammlungslocal
zu jeder Zeit offen stehen, in welchem sie Zusammenkommen
könnten zur Berathung wirthschaftlieher und
politischer Tagesfragen, zur Anhörung öffentlicher Vorträge etc.
In demselben Locale sollten auch zum allgemeinen Gebrauche
alle eingegangenen Tages- und Zeitschriften offen liegen und
eine kleine Bibliothek vorhanden sein.
Der Staat sollte ferner die wirthschaftliche Lage seiner
verschiedenen Landestheile durch seine Beamten, die der fremden
Volkswirthschaften durch seine Consularagenten einer genauen
Prüfung unterziehen. Die Ergebnisse müssten dann zur
Kenntniss der Arbeiterclubs gebracht werden, damit ein jeder
eine Einsicht in fremde Verhältnisse bekomme und seine
jeweilige Lage mit der seiner Standesgenossen in anderen
Landes- oder Welttheilen vergleiche. Auf diese Weise entsteht
die Lust zur Auswanderung nur da, wo die Arbeiter ihre Lage
wirklich verbessern können, und die Auswanderung richtet sich