Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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Würde  sich  die  Staatsverwaltung  entschließen,  jene  Bestimmung ­
  des  Gesetzes  in  Ausführung  zu  bringen,  so  würden
sich  wohl  Private,  Vereine,  insbesondere  aber  Communen
weit  leichter  zur  Errichtung  und  Erhaltung  solcher  Besserungsanstalten ­
  bereit  finden  lassen,  als  bisher,  da  sie  der
Sorgen,  die  nöthige  Zahl  von  Zöglingen  zu  finden,  wohl
überhoben  wären.

Leben  gerufen  und  am  1.  September  1883  in  dem  der  Prager  Stadtgemeinde ­
  gehörigen  Schlosse  zu  Lieben  bei  Prag  eröffnet;  sie  wird  von
der  Gemeinde  erhalten  und  bezieht  vom  Lande  eine  Subvention  von
5000  Gulden.
Aufnahme  finden  in  der  Anstalt  verwahrloste  Knaben,  bei
welchen  die  Hoffnung  auf  eine  Besserung  durch  häusliche  Zucht  bereits
ausgeschlossen  werden  muss.  Zu  Ende  des  Jahres  1892  betrug  der
Stand  der  Zöglinge  52.  Durch  eine  mit  dem  Öffentlichkeitsrechte  ausgestattete ­
  Volksschule  der  Anstalt  und  vier  Werkstätten  (Schneider,
Schuhmacher,  Tischler  und  Bürstenverfertiger)  wird  für  den  Schul-  und
gewerblichen  Unterricht  der  Zöglinge  gesorgt,  von  welchen  16  im  schulpflichtigen ­
  Alter  bis  zu  14  Jahren  und  36  im  Alter  zwischen  14  und
18  Jahren  standen.  Der  gesammte  Aufwand  betrug  im  Jahre  1892
15826  Gulden,  zu  welchen  das  Land,  wie  bereits  erwähnt,  einen  Beitrag ­
  von  5000  Gulden,  die  Stadtgemeinde  Prag  einen  solchen  von
6858  Gulden  leistet;  einen  Beitrag  von  2063  Gulden  leisteten  die  Angehörigen ­
  einzelner  in  der  Anstalt  unterbrachter  Zöglinge.
Eine  zweite  Privatbesserungsanstalt  ist  die  vom  Bezirke  Kön.
Weinberge  im  Jahre  1887  errichtete  Bezirkserziehungsanstalt;
sie  ist  statutarisch  zur  Aufnahme  von  Kindern  zwischen  dem  6.  und
14.  Jahre  bestimmt,  welche
a)  eine  strafgesetzlich  verpönte  Handlung  begangen  haben,
b)  betteln  oder  vagieren,
c)  wegen  der  Gefahr  der  durch  sie  zu  befürchtenden  Verderbnis
aus  der  Schule  verwiesen  wurden.
Der  Begriff  der  „argen"  Verwahrlosung  erscheint  in  diesen  statutarischen ­
  Ausnahmebestimmungen  außer  allen  Zweifel  gestellt.
Die  Zahl  der  im  Jahre  1892  Unterbrachten  betrug  20,  von  denen
die  Mehrzahl  dem  Bezirke,  die  geringere  Zahl  aus  dem  anderweitigen
Gebiete  des  Königreiches  Böhmen  der  Anstalt  übergeben  wurde.
Die  Anstalt  ist  in  einer  vom  Bezirke  käuflich  übernommenen  Villa
sammt  Garten  unterbracht  und  hat  eine  mit  dem  Öffentlichkeitsrechte
ausgestattete  Volksschule;  in  der  freien  Zeit  finden  die  Knaben  im
Garten  Beschäftigung.  Der  Gesammtaufwand  für  das  Jahr  1893  betrug ­
  ca.  9000  Gulden.  Zur  Deckung  derselben  trägt  das  Land  einen
Betrag  von  3000  Gulden  bei;  der  Bezirk  verwendete  auf  die  Erhaltung
6000  Gulden  und  wenn  die  Amortisierung  des  Kapitals  in  Abzug  gebracht ­
  wird  nur  ca.  4000  Gulden.
            
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