Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

252

b)  wenn  derselbe  Theilhaber  oder  Angestellter  eines  im  fraglichen ­
  Prozesse  betheiligten  Geschäftes  ist;
c)  wenn  derselbe  von  dem  Ausgange  des  Rechtsstreites  für
sich  selbst  oder  einen  der  unter  Ziffer  1  Bezeichneten,
oder  für  ein  Geschäft,  dessen  Theilhaber  oder  Angestellter
er  ist,  einen  Vor-  oder  Nachtheil,  oder  eine  Rnägriffsvder
  Entschädignngsklage  zn  gewärtigen  hat.
Die  Parteien  sind  gehalten,  dem  Präsidenten  rechtzeitig ­
  Anzeige  zu  machen,  sofern  sie  gegen  einen  der
Richter  ein  Ausstandsbegehren  stellen  wollen.
B.  Funktionen.
Dem  Präsidenten  liegt  ob:
a)  Die  Anordnungen  der  Sitzungen  und  die  Einberufung
der  Richter  und  Suppleanten;
b)  die  Entgegennahme  der  Anmeldungen  und  die  Führung
der  Einschreiblontrole;
c)  die  Ertheilung  von  Aufschubsbewilligungen;
d)  die  Leitung  der  Verhandlung  und  die  Handhabung  der
Gerichtspolizei;
e)  die  Aufsicht  über  das  Sekretariat  und  die  Uebermittlnng
der  Urtheile  an  das  Zentralkomite.
Dem  Sekretär  liegt  ob:
a)  die  Führung  der  Gerichtsprotokolle  uitb  die  Ausfertigung
der  Urtheile;
b)  das  gesammte  Rechnungswesen  lind  der  Einzug  der
Gerichtsgebühren;
c)  die  Erlassung  von  Zitationen  und  Abstellungen.
C.  Verfahren.
§  6.  Die  Einschreibung  eines  Streitfalles,  den  Stichwaarenverkehr
  betreffend,  erfolgt  auf  Anmeldung  einer  Prozeßpartei
  n'nd  unter  Einlage  des  unterzeichneten  Anmeldeformulars,
in  welchem  der  Streitgegenstand  genau  bezeichnet  sein  muß.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.