Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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b)  in  einer  freien  praktischen  Thätigkeit  als  Sticker;
die  Dauer  dieser  letztem  und  der  Lehrzeit  muß  zusammen ­
  mindestens  ein  Jahr  und  darf  höchstens  IV2  Jahre
betragen;
c)  jeder  Lehrling  hat  sich  bei  Antritt  der  Lehre  beim  Zentralaktnariat
  anzumelden  unter  Angabe  des  Zeitpunktes  des
Beginnes  der  Lehrzeit  lind  des  Namens  und  der  Adresse
des  Lehrmeisters.  Er  erhält  dagegen  eine  für  die  Dauer
der  Lehre  gültige  Ausweiskarte  und  ein  Arbeitsbüchlein.
B.  Diplomirnng.
Zum  Ausweis  der  bestandenen  Lehrzeit  und  erlangten
Fachtüchtigkeit  ertheilt  der  Verband  Diplome.  Es  werden  zwei
Kategorien  von  Diplomen  unterschieden:
a)  Normalsticker-Diplome  für  solche  Sticker,  welche  boit  Anforderungen ­
  genügen  müssen,  welche  an  einen  gewöhnlichen ­
  exakten  Arbeiter  gestellt  werden  können;
b)  Feinsticker-Diplome  für  Sticker,  die  sich  über  besondere
Fertigkeiten  answeisen.
Die  Bedingungen  zur  Erlangung  der  Diplome  sind:
1.  Normal-Diplome.
a)  Die  Absolvirnng  der  Lehre  nach  Maßgabe  von  A.  a—c;
b)  die  Bestehung  einer  Prüfung  nach  Maßgabe  der  nachfolgenden ­
  Bestimmungen.
2.  F  ü  r  Fei  n  st  icke  v-  Dipl  0  m  e.
a)  Der  Besitz  eines  Normalsticker-Diplomes;
l»)  eine  mindestens  ein  Jahr  umfassende  praktische  Thätigkeit ­
  als  Sticker  »ach  Erlverbnng  des  Norinalsticker-Diplvms;

c)  die  Bestehung  einer  Prüfung  nach  Maßgabe  der  »achsolgenden
  Bestimnulngen.
            
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