einzelnen Verbandsfragen. die je und je zum Vorschein kommen
derben, cgicfci, a(ä WMicr, ba bieje ãt^mwom^^„tc mtf
mal etwas unklaren, in Verkennung der wirklichen Verhält
nisse wurzelnden Impulsen der einzelnen Sektionen basirle und
bäumt nicht selten eine ebenso unreife als verzettelte war.
Ein enger ijnsammenhalt der einzelnen Interessentenkreise unter
sich und im Rahmen des Gesammtverbandes wird diesen eher
kräftigen und der gegebene innere Ausbau seiner Organisation
Km. Das zeigt die Verbandsthätigkeit der kaufmännischen
Korporation.
«Kam winde es z. B. kaum als Unglück betrachten dürfen,
wsen Grnppenvereinigungen ein Präsentationsrecht von
^arļc ) ägen für die Wahl der Zentralleitnng, soweit sie sich
ans ui Vertretung der betreffenden Gruppe beziehen, zu Handen
au Generalversammlung eingeräumt würde; diese so wichtigen
aliaste könnten dadurch qualitativ nur gewinnen, sie würden
weniger von Laune und Zufall abhängig und das Verant
wortlichkeitsgefühl der Gewählten würde gestärkt. Auch die
gesetzgeberischen Vorlagen könnten mit einem Vorberathungs-
leihte dieser Spezialvereinignngen nur gewinneit. Dagegen
würd die Zeit kommen, in wetcher das Bedürfniß sich geltend
'nacht, sie auch gesetzgeberisch in die Gesamntt-Verbandsvrgani-
latwn hinein zu ziehen, damit jeder Möglichkeit die Spitze
ge ln ochen ist, als könnten sie je ein wildes und wilderndes
Eliment im Verbände werden. Eine statutarische Bestimmung
aßt sich leicht denken, welche die Einzelvereinignngen der
Kaufleute, Fergger, Fabrikanten und Einzelsticker gleich den
Sektionen als organische Verbandsglieder anerkenitt und die
Grenzlinien für ihre .Kompetenzen zieht.
vUt das Kapitel des Organisatorischen gehört auch ein
an der Delegirtenversammlung des Jahres 1887 von einer
^andsektion gestellter Antrag aus Einführung des Institutes
mn Urabstimmungen für die wichtigeren Vorlagen, d. h., daß
we Mehrheit der Verbandsmitglieder über deren Annahme