Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

einzelnen Verbandsfragen. die je und je zum Vorschein kommen 
derben, cgicfci, a(ä WMicr, ba bieje ãt^mwom^^„tc mtf 
mal etwas unklaren, in Verkennung der wirklichen Verhält 
nisse wurzelnden Impulsen der einzelnen Sektionen basirle und 
bäumt nicht selten eine ebenso unreife als verzettelte war. 
Ein enger ijnsammenhalt der einzelnen Interessentenkreise unter 
sich und im Rahmen des Gesammtverbandes wird diesen eher 
kräftigen und der gegebene innere Ausbau seiner Organisation 
Km. Das zeigt die Verbandsthätigkeit der kaufmännischen 
Korporation. 
«Kam winde es z. B. kaum als Unglück betrachten dürfen, 
wsen Grnppenvereinigungen ein Präsentationsrecht von 
^arļc ) ägen für die Wahl der Zentralleitnng, soweit sie sich 
ans ui Vertretung der betreffenden Gruppe beziehen, zu Handen 
au Generalversammlung eingeräumt würde; diese so wichtigen 
aliaste könnten dadurch qualitativ nur gewinnen, sie würden 
weniger von Laune und Zufall abhängig und das Verant 
wortlichkeitsgefühl der Gewählten würde gestärkt. Auch die 
gesetzgeberischen Vorlagen könnten mit einem Vorberathungs- 
leihte dieser Spezialvereinignngen nur gewinneit. Dagegen 
würd die Zeit kommen, in wetcher das Bedürfniß sich geltend 
'nacht, sie auch gesetzgeberisch in die Gesamntt-Verbandsvrgani- 
latwn hinein zu ziehen, damit jeder Möglichkeit die Spitze 
ge ln ochen ist, als könnten sie je ein wildes und wilderndes 
Eliment im Verbände werden. Eine statutarische Bestimmung 
aßt sich leicht denken, welche die Einzelvereinignngen der 
Kaufleute, Fergger, Fabrikanten und Einzelsticker gleich den 
Sektionen als organische Verbandsglieder anerkenitt und die 
Grenzlinien für ihre .Kompetenzen zieht. 
vUt das Kapitel des Organisatorischen gehört auch ein 
an der Delegirtenversammlung des Jahres 1887 von einer 
^andsektion gestellter Antrag aus Einführung des Institutes 
mn Urabstimmungen für die wichtigeren Vorlagen, d. h., daß 
we Mehrheit der Verbandsmitglieder über deren Annahme
	        
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