Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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ober  Verwerfung  entscheide.  C£in  solcher  Vorschlag  hat  in  einem
demokratischen  Staatswesen  wie  die  Schweiz  etwas  volksthümliches.
  Um  so  mehr  ist  es,  jener  Versammlung  als  Akt  der
Einsicht  und  Selbstdisziplin  anzurechnen,  daß  sie  der  Versuchung
widerstand  und  den  Antrag  mit  erdriickender  Mehrheit  verluiiri
  im  Beim,Mein,  bnf;  ber  ^er(m^lb  mir  in  einer  nutmitm
tioen  Gliederung  bestehen  kann.  Eine  ähnliche  Anregung  ist
seither  nicht  mehr  aufgetaucht,  nicht  einmal  in  Zeiten,  in
welchen  die  Lockungen  für  ein  mehreres  Selbstbestimmungsrecht ­
  der  Massen  im  Verbände  außerordentlich  nahe  gelegen
hätten.
Erste  Schritte  dagegen  gelangte  das  Zentralkomite  im  Zannar  >o,)(  an
¿¿111111  bcë  ¿1,1(011^  St.  (^^11  um  (WmcW
genowwt  %n:Bmib#tuten  für  bic  MmeiacriMcu^  Wtioncn,
wodurch  der  Stickereiverband  gewissermaßen  in  eine  staatlich
anerkannte  Berufsgenossenschaft  wäre  umgewandelt  worden.
Tie  Neiiici-mio  crflnrtc  #  bein  (##  ililicnüber  ni§  infimi'
petent,  weil  ihr  eine  gesetzliche  Grundlage  fehle,  dem  Begehren
ei#rcüeii  &u  sönnen.  Tic  neue  %crfnffuni3  W"  30.
1890  sieht  zwar  den  Erlaß  eines  Gesetzes,  welches  dem  Staate
gestattet,  solchen  Berufsgenossenschaften  besondere  Befugnisse
einzuräumen,  vor:  dasselbe  ist  aber  noch  nicht  vorhanden.  Tie
Frage  der  Umwandlung  des  Verbandes  in  eine  staatlich  anerkannte ­
  Genossenschaft  ist  nunmehr  verschoben,  wahrscheinlich
aber  nicht  aufgehoben.  Man  wird  im  Verlaufe  der  Verbandsgeschichte ­
  sehen,  wie  und  weßhalb  man  je  länger  je  mehr  nach
dieser  Richtung  gedrängt  wird.  Tie  Umwandlung  dürfte  aber
ihre  Hacken  besitzen,  selbst  wenn  der  Kanton  St.  Gallen  im
Besitze  einer  Bernfsgenossenschafts-Gesetzgebnng  ist,  welche  ihm
gestattet  einem  erneuten,  ähnlichen  Begehren  des  StickereiücrbmW
  au  ciiMcn.  Tic  ^ncrfc1U,mlO  ber
Statuten  durch  die  Regierung  des  Kantons  Gallen  konnte
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auf  die  schweizerischen  beziehen,  und  gleich  wie  die  Regierung
            
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