Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Versicherungsanstalten  gegen  Verluste,  welche  durch  Viehsterben  und
Feuer  erwachsen.  Wer  ein  Viertel  oder  mehr  von  seinem  Vieh  durch
die  Seuche  einbüßte,  erhielt  Ersatz  von  seinen  Neppsgenossen.  Im
nächsten  halben  Monate  nach  dem  Aufhören  der  Seuche  forderte  er
seme  fünf  Nachbarn  zur  Schätzung  seines  Schadens  auf  und  mußte
Fleisch  (?)  und  Felle  der  gefallenen  Thiere  vorzeigen.  Nach  geschehener
Schatzung  beschwor  er  in  der  Neppsvcrsammlung,  daß  er  den  geschätzten ­
  Schaden  oder  noch  größeren  erlitten  habe  und  erhielt  die
Hälfte  ersetzt.  Der  Schaden  wurde  auf  die  Besitzer  von  Heerden  über
100  Ellen  repartirt.  Doch  durfte  der  ganze  Jahresbeitrag  auf  nicht
mehr  als  6  / 0  steigen.  Wenn  Mehrere  Schaden  erlitten  hatten,
erhielten  sie  nach  dem  Verhältniß  ihres  Schadens,  soweit  die  Beiträge
reichten,  Ersatz.  "
Diese  Versicherungsanstalten  des  Mittelalters  unterscheiden  sich
dadurch  wesentlich  von  den  großen,  namentlich  Aktiengesellschaften
der  Neuzeit,  daß  jene  zur  Grundlage  nicht  die  Association,  sondern
die  Korporation*)  gehabt  haben.  Sie  wurden  gebildet  von  fast
gleichen  Mitgliedern,  welche  als  Personen  zusammenstehen;  sie  waren
von  geringem  Umfange,  meist  lokal  und  regierten  sich  selbst.  Diesen
Charakter  von  Korporationen  tragen  zu  ihrem  Segen  nur  noch  die
kleinsten  Lokalvcrsicherungsvereine  an  sich.  —  Die  großen  Gesellschaften
haben  dagegen  die  Association  zur  Grundlage:  ihre  Mitglieder  sind
Vertreter  bestimmter  Kapitalien.  Die  Gesellschaften  können  räumlich
sehr  ausgedehnt  sein,  umfassen  Menschen  der  verschiedensten  Klassen
haben  ein  genaues  Statut,  einen  künstlichen  Tarif,  ein  eigenes  Beamtenpersonal
  nöthig.
Der  absolut  monarchische  Polizcistaat*)  vermittelt  auch  im
Viehversicherungswesen  den  Uebergang  vom  Mittelalter  zur  Neuzeit
Die  Gilden  hatten  ihre  Bedeutung  verloren.  Die  Lücke  mußte  ausgefüllt ­
  werden.  Da  die  Privatindustrie  noch  nicht  genügend  erstarkt
oder  sich  aus  Ungeübtheit  mit  dem  Viehversicherungswesen  noch
nicht  befaßte,  so  konnte  „eine  Staatsregierung,  welche  geistig  viel  höher
steht  als  die  Mehrzahl  ihrer  Unterthanen,  durch  Zwang  zur  Theilnahme ­
  das  wohlthätige  Bedürfniß  der  Versicherung  anerziehen  und
lofort  die  zur  wahren  Sicherheit  nöthige  Ausdehnung  der  Anstalt
beschaffen."
Jahre  1764  wurde  in  Leipzig  von  einem  nichtgenanntcn
Verfasser  cm  Entwurf**)  ausgearbeitet,  „wie  die  Assecuration  des
Rindviehes  bey  graßirenden  Keuchen  einzurichten,  und  der  Rindviehbestand ­
  eines  Landes  wieder  herzustellen  und  zu  erhalten  seyn  möchte."
Das  Hauptsächliche  soll  in  Folgendem  mitgetheilt  werden:  „Zur  Beschleunigung ­
  und  Erleichterung  der  Assecuration  werden  von  Seiten

)  Roscher:  System  der  Volkswirthschast  I.  §  237
            
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