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bcá Schadens gingen in der neuesten Zeit non Preußen auf den
norddeutschen Bund und von da auf das deutsche Reich über.
Ueber den gegenwärtigen Stand des Staatsvichversicherunaswe>ens
un deutschen Reiche und in Preußen s. u. S. 96—99
Um bieseö Material für Ne ®cs*i*te W @taatga'ie^erMeruna^
mcļenè im Zusammenhange zu bringen, war es erforderlich, die seit
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Privatviehversicherungsanstalten vorläufig außer Acht zu lassen.
Das Bedürfniß der Viehversicherung hatte der Staat anfangs
geweckt und den Weg dazu gezeigt. Er hatte das Bedürfniß aber
nur thellwelse, in Bezug auf eine, freilich die gefährlichste Seuche,
die Rinderpest, befriedigt. Aufgabe von Privataustalten war es nun
au* ankere, bem Bie^c^er bro^nbe Diilifen in ben 3erci* ihrer
Thätigkeit zu ziehen.
Bei einem allgemeinen Vergleiche der Staats- und Privatanstalten
auf dem Gebiete der Viehversicherung wird man erkennen
dap die Verwaltungskosten der Staatsanstaltcn sehr gering sind, be-'
deutend geringer, als bei größeren gegenseitigen Privatanstalten.
Dabei muß aber zugegeben werden, daß die Kosten zum Theil auf
Conto anderer Staats- und Verwaltungsausgaben kommen. Denn
meist dienen die angestellten Beamten nicht ausschließlich dem Viehversicherungswesen.
Die Vcrwaltungskosten der kleinen Lokalviehversicherungsvereine
sind freilich auch sehr gering. — Ein großer Staat
hat ferner den bedeutenden Vortheil, die Viehversicherungsgesellschaft
möglichst ausdehnen zu können, wodurch der vielleicht nur an einer
Stelle auftretende starke Verlust auf eine große Anzahl nicht beschädigter
Versicherter repartirt.wird. Privatgesellschaften haben aberden
Vortheil, daß sie die Gefahr meist schärfer abstufen und nach der Höhe
der Gefahr den zu zahlenden Beitrag berechnen; während die Staatsversicherungsanstalten
von dem Besitzer, welcher ein großes Risiko
hat, denselben Beitrag verlangen, wie von einem andern, dessen
Viehstand vielleicht durch die isolirte Lage seines Gehöftes fast keiner
Gefahr ausgesetzt ist.
Deutschland folgte dem Auslande in der Errichtung von Privatvlehversicherungsgesellschaften,
denn in Frankreich und England bildeten
sich schon im Anfange des vorigen Jahrhunderts Gesellschaften
aus, welche bei außerordentlichen, nicht durch das Gesetz der Sterblichkeit
gebotenen zufälligen Verlusten z. B. bei Seuchen Ersatz qewahrten.
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In Holstein wurden im Jahre 1799 die ersten Lokalviehversicherungsvereine
in's Leben gerufen: die sogenannten Kuhgilden.
Sie versicherten nur gegen spontane Unglücksfälle, nicht gegen Seuchen
Am") 20. Februar 1802 wurde in der Herrschaft Scheibt, Kreis
Solingen. Regierungsbezirk Düsseldorf, eine Anstalt gegründet, welche
zuerst sowohl gegen Seuchen wie gegen andere zufällige Verluste Ver-*)
Masius: Lehre der Versicherung.