Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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bcá  Schadens  gingen  in  der  neuesten  Zeit  non  Preußen  auf  den
norddeutschen  Bund  und  von  da  auf  das  deutsche  Reich  über.
Ueber  den  gegenwärtigen  Stand  des  Staatsvichversicherunaswe>ens
  un  deutschen  Reiche  und  in  Preußen  s.  u.  S.  96—99
Um  bieseö  Material  für  Ne  ®cs*i*te  W  @taatga'ie^erMeruna^
mcļenè  im  Zusammenhange  zu  bringen,  war  es  erforderlich,  die  seit
(Snbc  W  origen  unb  im  Saufe  Wese*  3aWuiiberM  entßanbencn
Privatviehversicherungsanstalten  vorläufig  außer  Acht  zu  lassen.
Das  Bedürfniß  der  Viehversicherung  hatte  der  Staat  anfangs
geweckt  und  den  Weg  dazu  gezeigt.  Er  hatte  das  Bedürfniß  aber
nur  thellwelse,  in  Bezug  auf  eine,  freilich  die  gefährlichste  Seuche,
die  Rinderpest,  befriedigt.  Aufgabe  von  Privataustalten  war  es  nun
au*  ankere,  bem  Bie^c^er  bro^nbe  Diilifen  in  ben  3erci*  ihrer
Thätigkeit  zu  ziehen.
Bei  einem  allgemeinen  Vergleiche  der  Staats-  und  Privatanstalten ­
  auf  dem  Gebiete  der  Viehversicherung  wird  man  erkennen
dap  die  Verwaltungskosten  der  Staatsanstaltcn  sehr  gering  sind,  be-'
deutend  geringer,  als  bei  größeren  gegenseitigen  Privatanstalten.
Dabei  muß  aber  zugegeben  werden,  daß  die  Kosten  zum  Theil  auf
Conto  anderer  Staats-  und  Verwaltungsausgaben  kommen.  Denn
meist  dienen  die  angestellten  Beamten  nicht  ausschließlich  dem  Viehversicherungswesen.
  Die  Vcrwaltungskosten  der  kleinen  Lokalviehversicherungsvereine
  sind  freilich  auch  sehr  gering.  —  Ein  großer  Staat
hat  ferner  den  bedeutenden  Vortheil,  die  Viehversicherungsgesellschaft
möglichst  ausdehnen  zu  können,  wodurch  der  vielleicht  nur  an  einer
Stelle  auftretende  starke  Verlust  auf  eine  große  Anzahl  nicht  beschädigter ­
  Versicherter  repartirt.wird.  Privatgesellschaften  haben  aberden
Vortheil,  daß  sie  die  Gefahr  meist  schärfer  abstufen  und  nach  der  Höhe
der  Gefahr  den  zu  zahlenden  Beitrag  berechnen;  während  die  Staatsversicherungsanstalten ­
  von  dem  Besitzer,  welcher  ein  großes  Risiko
hat,  denselben  Beitrag  verlangen,  wie  von  einem  andern,  dessen
Viehstand  vielleicht  durch  die  isolirte  Lage  seines  Gehöftes  fast  keiner
Gefahr  ausgesetzt  ist.
Deutschland  folgte  dem  Auslande  in  der  Errichtung  von  Privatvlehversicherungsgesellschaften,
  denn  in  Frankreich  und  England  bildeten ­
  sich  schon  im  Anfange  des  vorigen  Jahrhunderts  Gesellschaften
aus,  welche  bei  außerordentlichen,  nicht  durch  das  Gesetz  der  Sterblichkeit ­
  gebotenen  zufälligen  Verlusten  z.  B.  bei  Seuchen  Ersatz  qewahrten.
  '  *  ö
In  Holstein  wurden  im  Jahre  1799  die  ersten  Lokalviehversicherungsvereine ­
  in's  Leben  gerufen:  die  sogenannten  Kuhgilden.
Sie  versicherten  nur  gegen  spontane  Unglücksfälle,  nicht  gegen  Seuchen
Am")  20.  Februar  1802  wurde  in  der  Herrschaft  Scheibt,  Kreis
Solingen.  Regierungsbezirk  Düsseldorf,  eine  Anstalt  gegründet,  welche
zuerst  sowohl  gegen  Seuchen  wie  gegen  andere  zufällige  Verluste  Ver-*)
  Masius:  Lehre  der  Versicherung.
            
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