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Vereinigte Staaten (Staatsschuld; Kreditwesen).
Nà-LLSchKLHL
(-oÄ?bonds mit dem bedeutendsten Posten
ß k 402,2 3Rf.).
Jlnbre bebeutcnbe soften finb: (136,1^116,1
3u (Silbe bea Unabhangigkeitsknegs
soll sich die Schuld
der Vereinigten Staaten ans 176 Mill.
Mk. belaufen haben. Die Schuld stica
aber feĢr baíb auf 315 WM. Wf. 2onigranfreicbfiir
50,4
ME gekauft. Nach dem Krieg war
bte S^iíb 1816 auf 519,e M. SOif. ae=UteScri.
Dann kam 1819 die Erwerbung
Floridas von Spanien um 21 Mill. Mk.,
mit Teraö wurden 42 Mill. Mk. Schulden
uberiwinmen, für Kalifornien zahlte
, . - Mk. gezahlt. Dann kam der Bürgeraber
mail hat berechnet, dast mit Einschluß
aller Verluste: Zerstörungen, Beschädigunaen.
Bensiiinci, Sí» sevst«« w..t_
ten. Wenn so die Bundesregierung ihre
Schuldenlast von Jahr zu Jahr verminderte,
so sind im Gegenteil die Schulden
der Staaten, Grafschaften und Gemeinden
m wahrhaft erschreckender Weise gewachsen.
»SSÄ5
letztere Summe verteilt sich aus die einzelucu
Staatcugruppcn wie folgt:
Neuengland. . . 210053958
Mittelstaaten
Südliche .
Westliche.
Pacific
193624815
478662420
153574512
19099033
Zungen, Pensionen rc.,die Kosten der Aufhebung
der Sklaverei sich aus ca. 38 Milliarden
Mark belaufen. Als besondere Einkünfte
sind hierzu erwähnen der Landverkaus,
welcher 1796-1880 über 863 Mill.
Mk ergab, und die von England infolge
des Spruchs des Genfer Schiedsgerichts gezahlte
Entschädigung von 69,15 Mill. Mk.
Zur Reduktion der ungeheuren Schuldsumme
machte man die größten Anstrengungen
und hat eö erreicht, daß innerhalb
des Zeitraums von 1865 nach Aufhören
bea jfrieoa Bia 1.3uK 1880 eine Äermtnderung
um nicht weniger als 4336 Mill.
Mk. eingetreten ist; 1865 war der Betrag
der verzinslichen Schuld 11,576,9 Mist.
%r j)= imb 6prog. S^ufb in eine
Mss-r«
Schulden der einzelnen Staa-Die
Schulden der Südstaaten hatten
erreicht und sind seitdem durch teilstana,
Südcarolina und Tennessee haben
durch einen Federstrich ihre Schuld aus
"f/^^o"^^rbcaroima, ^11=nefota,
Arkansas repudiieren einen Teil
der von ihnen kontrahierten Schulden.
Manche Staaten sind thatsächlich baukrott
bicicn ©täbten stc# ein (,kici)ea
bwor. ^a^er iß beim auds) in
fast allen Staaten das Recht der Gemeinden,
Schulden zu kontrahieren, vcrsassuugSmäßig
eingeschränkt worden.
_ VIII. Kreditwesen.
Eine Staatsbank existiert nicht, wohl
aber eine nroße Wn^i bon ^r^batbanfen,
fur welche 1863 ein Bundeöbaukgesetz gegeben
wurde, dessen hauptsächlichste Bestiininuiigen
die folgenden sind: 1) Wenigstens
ein Drittel des Kapitals seder Bank muß
aiwUuionsobligationen bestehen, ivelche int
(5^^a^^alntbe^o"iert^erbeu.2)3ebe(Banf,
welche Papiergeld ausgeben ivill, inuß dcm
Schatzamt einen entsprechenden Betrag
von Unionsobligationen deponieren und
erhält dafür 90 Proz. des Betrags in
Bankzetteln. 3) Der Nennwert der Bankzettel
ist auf 300 Mill. Doll. (960 Mill.
Mk.) festgesetzt, welche unter die einzclneii
Staaten nach ihrer Einwohnerzahl
und ihrem Handelsverkehr verteilt werden.
(Später ist die Höhe dieser Summe